GmbH zahlt Rechnung nicht
Hallo,
ich habe 6 Monate nicht-festangestellt für eine GmbH gearbeitet und mich mit der Zahlung immer vertrösten lassen (immer Ausreden und Hinhalten). Es geht um ca. 30T €.
Dem Mahnbescheid vom Amtsgericht hat der Geschäftsführer widersprochen und mir per Mail gesagt, dass er das tun musste, um eine Titulierung zu vermeiden.
Jetzt kann ich ja vor Gericht ziehen, aber ich befürchte, dass das Verfahren dann - obwohl die Lage klar ist - 2 Jahre dauert und die GmbH bis dahin pleite ist.
Gibt es noch einen anderen Weg? Der Geschäftsführer hat auch schon vorher offen (sogar schriftlich) bestätigt, dass die Forderung berechtigt ist.
Ich fühle mich echt mies, dass die trotz dieses Tatbestandes damit durchkommen, weil 2 Jahre hält die GmbH meiner Meinung nach nicht mehr durch. 1 Jahr vielleicht...
Hat jemand noch einen Tipp? Vielen Dank!
7 Antworten
Wenn die Sachlage wirklich so eindeutig ist, wie du es geschildert hast, und der Geschäftsführer die Forderung sogar schriftlich anerkannt hat, dauert das Verfahren sicher keine 2 Jahre. Die Richter wollen ihre Verfahren schließlich auch schnell vom Tisch haben. Außerdem besteht ja vielleicht die Chance, dass der Geschäftsführer dir Forderung gerichtlich anerkennt oder ein Vergleich geschlossen werden kann.
Mit Mahnsachen nicht, da es ja elektronisch läuft. Aber in deinem Fall müsste es ja ein streitiges Verfahren geben. Ich arbeite selbst bei Gericht, also habe ich ein wenig Erfahrung damit. Ich bin zwar noch in der Ausbildung, aber in einigen Monaten fertig. Beim Arbeitsgericht wird der Ablauf nicht viel anders sein, als beim Zivilgericht. Der Richter wird dich also auffordern, deine Forderung zu begründen, sobald der Widerspruch vorliegt. Dann hast du alle Möglichkeiten deine Sicht der Dinge vorzutragen. Dein Anwalt wird dir dabei helfen.
Nichts desto Trotz würde ich das Mahnverfahren durchziehen und den Titel erwerben. So hast du zumindest die Rechtsgrundlage eine Pfändung durchführen zu lassen. Das geht eigentlich sehr schnell. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und anschliessende Verhandlung sollte bei eindeutiger Rechtslage binnen kürzester Zeit durchgehen. Du hast ja genug "goodwill" gezeigt und bist auf deinen Forderungen bislang sitzengeblieben. Daher würde ich jetzt eine härtere Gangart einschlagen.
Aber wenn der Schuldern dem Mahnbescheid widerspricht, dann geht es doch automatisch nur über das Amtsgericht weiter, oder nicht? Vielleicht habe ich Deine Antwort falsch verstanden.
ja, das sollst du ja tun, er sagt eigentlich, dass er guter dinge ist, dass es schneller geht, als die von dir beschworenen 2 jahre
Ich wollte nochmal sagen: Was ich gemacht habe: Ich habe einen Mahnbescheid über das Amtsgericht zustellen lassen. Da kann dann der Schuldner entweder die Mahnung anerkennen oder als nicht-gerechtfertigt zurückweisen. Er hat die Mahnung zurückgewiesen. Für die Mahnung an sich habe ich ca. 150 € bezahlt. Das Amtsgericht hat mir dann geschrieben, dass ich die Sache jetzt ans Amtsgericht weiterleiten kann. Um das Verfahren zu starten, muss ich aber erstmal ca. 1000 € an das Amtsgericht zahlen. Soweit der Stand.
Bei der Forderungshöhe müsste die erstinstanzliche Zuständigkeit jedoch beim Landgericht liegen.
Erkundige Dich mal bei einem Anwalt, ob Du anstatt der Firma nicht den Geschäftsführer anklagen kannst. Wenn er nicht zahlen kann, hast Du aber einen Titel, der 30 Jahre lang gilt und kannst das Geld dann immer wieder einfordern in diesen 30 Jahren.
Das dürfte schwer werden, da die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Und ich bin nicht sicher, ob die Haftung des Geschäftsführers nach 43 HGB besteht
Mein Fehler, ich meine das GmbHG, nicht das HGB. Komme immer durcheinander :P
Hi, so wie du die Sache schilderst würde ich mich umgehend an einen Anwalt wenden. Dieser Geschäftsführer scheint sich nur um die Zahlung drücken zu wollen. Also, pack alle Unterlagen zusammen und nix wie zum Anwalt. Wichtig ist die schriftliche Bestätigung über die Schuld. Klar, das Verfahren kann dauern.....aber was ist die Alternative? ....genau keine! Also, mach dich auf die Socken und lass dich nicht länger hinhalten. Grüße
Dir bleibt nichts anderes als die Klage um dein Geld wiederzusehen.
Eventuell ist hier strafrechtlich ein Betrug auszumachen, dazu müsste es aber Anhaltspunkte geben, dass die GmbH nie die Absicht hatte dich zu entlohnen.
Ja, klingt nett, aber hast Du damit Erfahrung? Das Ding geht ja erstmal unbesehen ans Gericht ohne dass ich irgendetwas schildern könnte.