GmbH zahlt mutwillig Dienstleister nicht
Wir sind fünf Dienstleister, die auf auf Rechnung für eine GmbH im Medienbereich Leistungen erbracht haben. Die GmbH wurde von einem finanziell unabhängigen Menschen gegründet (eine Insolvenz ist also kein Thema), der nun wohl einfach keine Lust mehr auf das Projekt hat.
Der Geschäftsbetrieb steht ohne Vorankündigung still und offene Rechnungen werden nicht mehr bezahlt. Es gibt keinerlei Feedback, der Mann (Gesellschafter und Geschäftsführer) ist einfach seit Wochen nicht erreichbar und lässt uns im Unklaren sitzen. Ein vernünftiges Gespräch ist nicht möglich.
Welche Möglichkeiten, außer einem klassischen Mahnverfahren, seht Ihr, um an die offenen Rechnungsbeträge zu kommen? Wie gesagt, eine Insolvenz ist kein Thema, da die Firma über Liquidität verfügt (und wenn aktuell gerade nicht, könnte er das Konto locker auffüllen und so für Liquidität sorgen).
Kann man als Geschäftsführer einfach so abtauchen, gibt es da nicht gesetzliche Pflichten? Wie können wir zusammen Druck ausüben, damit unsere Rechnungen für erbrachte Leistungen ausgeglichen werden?
Danke Euch für Tipps!
4 Antworten
Eine GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftskapital, nicht mit dem Privatvermögen des Geschäftsführers. Dir bleibt nur das, oft vergebliche, Mahnverfahren. Bei einer absehbaren Zahlungsunfähigkeit, bei Auftragsvergabe, könnte die Androhung einer Betrugsanzeige vielleicht etwas bewirken.
Würde auch gerichtliches Mahnverfahren starten. Und lasst Euch rechtlich beraten. Wenn es eine GmbH ist, hat das Geschäftsvermögen nix mit Privatvermögen zu tun, genau deshalb wird ja diese Geschäftsform gewählt.
Auch in Eurem eigenen Interesse würde ich lieber in Anwalt investieren als mir nachher in den A++ zu beißen- gerade weil Du schreibst "vernünftiges Gespräch ist nicht mehr möglich" Dann eben den offiziellen Weg.. da wird dann schon was passieren, toitoitoi!
Langsam, nichts verwechseln: Die GmbH haftet nur mit ihrem gesamten Vermögen, den Einlagen und dem angewachsenen Eigenkapital, aber nicht mit der privaten Kasse des Geschäftsführers. Das wäre nur bei einer Personengesellschaft so, da haftet der Geschäftsführer auch mit dem Privatvermögen. Wenn in der GmbH also nichts mehr drin ist - und das kann man auf den ersten Blick nicht so leicht erkennen -, ist nichts mehr drin außer dem gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapital.
Werden jetzt offene Rechnungen nicht mehr bezahlt, kann es sein, dass die Forderungen das Eigenkapital übersteigen und dann ist es eine Insolvenz, fertig ab.
Was kann man tun? Bildet eine GbR (Klägergemeinschaft), als die ihr gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragt. Möglicherweise besteht der Verdacht der Insolvenzverschleppung, aber da kann euch der Anwalt wahrlich besser weiterhelfen.
Meine Antwort stellt keine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft dar!
Wenn dieser Mann nicht gutwillig zu einem Dialog bereit ist, bleibt wohl nur noch das Gerichtliche Mahnverfahren