GmbH Gründung mit 4 Geschäftsführern?
Hallo zusammen!
Wir gründen gerade ein Unternehmen, sind zu viert und haben uns für eine GmbH entschieden. Natürlich werden wir uns für den Gesellschaftervertrag mit einem Anwalt zusammensetzen, dennoch wollte ich mal in die Runde fragen, was eure Erfahrungswerte sind mit der Gründung einer GmbH zu viert: 1. Macht es Sinn dass jeder sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer ist? Was sind hiervon Vorteile/Nachteile? 3. Kann ich mit meiner UG ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter werden? Was sind hiervor Vorteile/Nachteile?
Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen!
Danke und viele Grüße, Hanna
3 Antworten
Hallo hannaki, das Wesentliche hat ja Gullup schon geschrieben. Da ist nichts mehr hinzu zu fügen. Er hat auch die erforderliche Erfahrung. Ich erlaube mir das angesprochene von einer anderen Seite zu beleuchten. Zuerst fällt mir auf das Du hier danach fragst. Das sagt mir, das zumindest Du Bedenken hast bzw. eine zweite/dritte Meinung suchst um Bestätigung deiner Meinung zu finden bzw. Argumente suchst die dagegen sprechen. So nach dem Motto : "Ich hab es ja immer schon gesagt" Das ist jetzt nicht negativ gemeint sondern soll eher mögliche Disharmonie im Vorfeld aufzeigen. 4 Geschäftsführer gleichrangig nebeneinander zu installieren führt zu Problemen. Erstens ergibt sich eine Patt Situation. Zweitens werden die Mitarbeiter sagen "Ja wer hat denn hier jetzt was zu sagen". So gut kann man das garnicht absprechen. Hinzu kommt das der einzelne Geschäftsführer versuchen wird sich Mehrheiten bei den Mitarbeitern zu sichern...Aus meiner Sicht 1 Gesellschafter-Geschäftsführer und 3 Gesellschafter. Alles zu regeln per Vertrag. Dann kann ich nur viel Glück wünschen. Dennoch halte ich 4 Personen im operativen Geschäft für zuviel. Falls natürlich jeder GF einen eigenen Verantwortungsbereich leitet (Vertrieb, Verwaltung, Logistik, Produktion, als Beispiel) und die Schnittstellen klar definiert sind dann in Gottes Namen. Bedeutet natürlich auch 4 Bilanzen...Denke mal über eine Besitz-GmbH und eine Betriebs-GmbH nach. Die Besitz-GmbH hat das ganze Anlagevermögen und die Vertriebs-GmbH hat die Mieten, Löhne usw...Aber ohne nähere Branchen Angabe und geplante Größenordnung ist eine weitere Aussage schwer. Liebe Grüße, Peter
Hallo hannaki, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. 4 Bilanzen sind natürlich nur erforderlich wenn es 4 GmbH gibt denen jeweils ein anderer GF vorsteht. 4 Geschäftsführer in einer GmbH ist schlichtweg unüblich und macht auch keinen Sinn. Wenn jeder dazugehören will dann lässt sich das auch anders regeln. Alle 4 sind Gesellschafter und ernennen einen der GF aus ihrer Mitte. Der führt die Geschäfte im Innen-und Aussenverhältnis. Die Entlastung des GF erfolgt in der Gesellschafterversammlung. Hinzu kommt auch, das eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung erfolgen kann. Hier geht es um Mitgliedsbeiträge zu Kranken-und Rentenversicherung. Da steckt noch Brisanz drin. Liebe Grüße, Peter
Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ich bin auch für die Lösung 3+1. Jetzt überlege ich mir noch eine gute Argumentationsstrategie und beim nächsten Treffen werfe ich das in die Runde:-) Schönen Abend noch!
Hallo hannaki, ich kann dir nur empfehlen zu googeln und in entsprechenden Foren das Thema zu suchen. Nimm ein weisses DIN4 Blatt, teile mit einem senkrechten Strich das Blatt in zwei Teile. Eine Seite pro die andere kontra. So gehst Du gestärkt in die Diskussion. Ich halte es dann nicht für zielführend wenn Du die Diskussion anschiebst um dich im Ergebnis als Geschäftsführerin zu empfehlen. Das hinterlässt Geschmack. LG, Peter
Die Vor- und Nachteile kommen zur Wirkung, wie Ihr Eure GmbH/UG mit Geschäftsleben füllt. Bei vier Gesellschaftern macht es Sinn die Befugnisse der einzelnen Geschäftsführer zu beschneiden.
Schließlich kann so jeder Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen vertreten. Demgemäß auch Verträge schließen.
Darum ist die Beratung durch einen Anwalt zwar nötig, allerdings geht es hier im ersten Gang nicht um rechtliches. Es geht um die Art der Führung. Wie soll die strukturiert sein. Da gibt es m.E. schon mal drei grobe Varianten.
Diese Struktur sollte man dann sinnvoll in Stellenbeschreibungen bringen und dann auch die rechtliche Debatte führen. Natürlich kann man Geschäftsführern die Höhe der unterschreibbaren Verträge begrenzen. Doch beim Personalverantwortlichen macht das keinen Sinn. Außer wie oben angedeutet, dass ein zweiter GF gegenzeichnen muss.
Aber selbst hier kann man unterschiedliche Regelungen vereinbaren. Die zweite Person muss auch unterschreiben oder es reicht ihr i.O. Dann sollte man aber auch regeln wie das dokumentiert werden soll. Letzteres wäre allerdings nur im Innenverhältnis entscheidend. Danach richtet sich aber ggf. ein Schadenersatzanspruch der Gesellschaft und damit wäre vielleicht ein Schutz des Anlegervermögens mittelbar gegeben.
Gerade bei vier Leuten gibt es eben viel zu bereden, wenn man es erst tut, wenn es soweit ist, dann wird es nicht nur hektisch. Dann kommt es auch zu Konfrontationen. Es ist leichter jetzt zu sagen, dass man Befugnisse anders regeln will. Denn wenn einer was unterschrieben hat und die Diskussion kommt auf oder es ist eine Unterschrift zu leisten für einen Auftrag dann wird es für den, der in Verhandlungen steht "unangenehm". Und so ist eigentlich einiges vorher besser zu klären, da die Fälle noch abstrakt sind und jeden in seiner Tätigkeit treffen können.
Es kann aber auch jemand durch den Aufgabenbereich von den täglichen Abläufen so abgekoppelt sein, dass die Person trotz voller Haftung irgendwann wie fremd ist. Da lieber im Vorfeld gucken. Also nur kleine Beispiele.
Viel Erfolg.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das klingt ja eigentlich eher danach, sich von der Idee einer GmbH mit 4 Geschäftsführern wieder zu verabschieden. Ich wüsste eigentlich auch gar nicht wo die Vorteile von 4 Geschäftsführern liegen, wenn die Gewinnverteilung davon sowieso unberührt ist. Oder hat das ggf. mit dem Sonderstatus, dass man gleichzeitig Chef und Angestellter ist zu tun?
Nix zu danken. Leider war ich wohl von einem anderen Diskussionsstand ausgegangen.
Die GmbH ist eine prima Lösung. Anders als die GbR, vor der ich in fast allen Fällen warne.
Diese Zwitterstellung des Gesellschafter-Geschäftsführers (GesGF) ist aus steuerlicher Sicht grandios. Auch das Gewinnausschüttungen insbesondere bei mehreren Personen als Gesellschafter nicht dauernd gemacht werden können. Es gibt mit einigen anderen Punkten eine gewisse Verlässlichkeit.
Auch die höheren Anforderungen an die Geschäftsführung sorgen für mehr Sicherheit.
Bestimmte Dinge, die bei der GbR zwangsläufig zu Ärger führen sind in der GmbH kaum vorstellbar und man hat die Möglichkeit der Entlassung.
Alles für eine lang angelegte unternehmerische ernsthafte Betätigung sehr gut. Manchmal erst dann, wenn man bestimmte Dinge mit Leben erfüllt. Ich denke da insbesondere an eine laufende Gewinn- und Liquiditätskontrolle.
Geschäftsführer müssen nach der Insolvenzordnung sehr sorgfältig arbeiten, sonst kommen sie selber in die Haftung. Ob Gesellschafter oder nicht. Es steht auch nirgends wie sich ein GF über den Vermögensstand und die Liquidität auf dem Laufenden zu halten hat.
Für mich natürlich ein gefundenes Fressen, eine Passion. Für die GmbH natürlich eine Mehrarbeit, aber die wirklich schon viele Schieflagen verhindert hat.
Die üblicher Weise genannten Vorteile kann ich und will ich jetzt hier mal gar nicht aufzählen. Insbesondere bei vier tätigen Personen wäre die Gewerbesteuer-Belastung in fast jeder anderen Form zu teuer.
Meine Erfahrungen mit Gesellschaften, die eigentlich keine Geschäftsführer mehr sein sollten, sondern sich als Vorstand verstehen sollten waren und sind nicht immer einfach.
Häufig ist es leider so, dass die unterschiedlichen finanziellen Interessen und auch die Einstellungen zu vielen Themen sehr unterschiedlich sind. Wer als Geschäftsführer eigentlich immer verantwortlich ist, der will dann eigentlich auch selber bestimmt haben.
Nimm das Beispiel einer Angestellten. Die kommt mit "Gelben Schein" vom Arzt und will arbeiten. Viele werden das akzeptieren und froh sein, dass die Arbeitskraft nicht ausfällt.
Ein anderer kann auf die Idee kommen und sagen: Wenn der auf dem Arbeitsweg oder im Betrieb was passiert, wer haftet da? Was könnten denn Konsequenzen sein? Die schicke ich mal lieber nach Hause.
Zwei berechtigte Sichtweisen. In jedem Fall kostet das eigene Handeln Geld und beinhaltet Risiken. Daher sollte man wirklich für jeden Bereiche schaffen, wo der Geschäftsführer für den eigenen Bereich zuständig ist. Wo es zur Verbindung von Bereichen kommt, da muss entweder mit dem einen anderen Ges-GF diskutiert werden oder mit allen.
Je mehr aber im Vorfeld geklärt ist, desto kleiner werden die Risiken in der Zukunft. Gibt es dann noch einen guten Businessplan, auf den man sich als Grundlage verständigt hat und der auch möglichst weiter entwickelt wird, Perspektiven erdacht werden und wie diese genutzt bzw. umgesetzt werden, dann ist das eine enorme Garantie für zukünftigen Erfolg.
Problematisch wird es dort, wo die Geschäftsführer sich nicht einigen. Das kann eben in der Mentalität liegen, dass einer gern große Auftraggeber hat. Der andere aber lieber kleine Auftraggeber. Der eine also eine hohe Bereitschaft hat Abhängigkeiten einzugehen und der andere eben dieses genau verhindern will.
Kommt der halbe Jahresumsatz von einem Kunden, dann bekommt eine GmbH natürlich Probleme bei Wünschen dieses Kunden. Insbesondere im Preis oder wenn es um die Übernahme von zusätzlichen (kostenlosen) Leistungen geht.
Aber auch die unterschiedliche Kenntnis um die rechtlichen Modalitäten kann dazu führen, dass ein Geschäftsführer tatsächlich nicht nur die anderen Gesellschafter beherrscht, sondern auch die GmbH.
Das alles gibt einfach Reibungsverluste und Ärger. Über kurz oder lang. Daher ist die (professionelle) Kommunikation einfach wichtig. Wann ist was zu berichten? Welche Informationen verstopfen nur den Infokanal?
Da kann ich je nach Schwerpunkt einer solchen Gründungsgruppe nur raten: Wirklich beraten lassen. Je nach Thema auch von unterschiedlichen Seiten. Wie bei der Vertretungsbefugnis.
Wie wirkt es nach innen und außen? Welche Folgen sind das Resultat und wie ist das juristisch zu betrachten und in den Vertrag zu formulieren.
Vielleicht merkst Du, dass mir sämtliche Beispiele nur aus dem Zusammenhang kommen. Hätte ich irgendwie einen anderen Einstieg in die Antwort begonnen hätte ich Dir ganz andere Beispiele genannt. Dabei ist das schon von meiner Ausbildung her so, die Finger auf die Wunde zu legen und nicht dahin wo alles toll ist.
Zu Deiner Fragestellung mit der UG: Das alles gilt auch für die UG. Mit einem ganz kleinen Unterschied: Das gebundene Kapital ist in der Anfangszeit nicht so hoch. Dafür steht man der Haftungsproblematik noch näher.
Zu Deinen Fragen insgesamt: Sicherlich hast Du gedacht, dass man da vielleicht wie in ein Schulbuch gucken und eine Tabelle als Antwort (Fortsetzung)
...geben kann. Das geht! Für den der keine Ahnung hat. Wer Ahnung hat, der hat eine ganze Menge der möglichen Störungen und mögliche Reaktionen parat.
Allgemein gesprochen ist es ja immer das Gleiche. Wer sich bei einem Einkauf vorher ausreichend viele oder genau Gedanken macht, der hat schon mal eine gute Chance den richtigen Kauf zu tätigen.
Die Gründung eines Unternehmens ist vermutlich komplexer als die Planung eines Hauses (ich bin kein Architekt, aber die Zahl der Gewerke ist doch begrenzt).
Nimm nur einen Punkt bei der Unternehmensgründung, der wird bei Euch auch Thema gewesen sein. Wie hoch soll unser Einkommen sein. Da wird die Höhe gar nicht das Problem gewesen sein.
Die Zukunft wird es werden. Ein Ges-GF ist zwar jetzt mit dem Gehalt einverstanden, will aber irgendwann das zehnfache Gehalt. Ein anderer Ges-GF möchte zwar auch Lohnerhöhungen, doch möchte die zweite Person eben nicht die für ein Wachstum nötiges Arbeitspensum tragen. Kann es vielleicht auch gar nicht.
Worauf ich aber eigentlich hinaus will. Die Größe eines Unternehmens und sein Umsatz, die Aufwendungen bzw. Kosten, Vermögen und Organisation stehen in einem Verhältnis. Will also jemand einen Betrieb mit 60.000 Gewinn, dann ist der ganz anders zu gründen, als wenn ich zwar im ersten Jahr die 60.000 will, aber dann jedes Jahr 10% (oder wie viel auch immer) steigern will.
Daran scheitern sogar viele Betriebswirte, überhaupt diese Überlegung in die Gründungspläne mit einzubauen. Dafür wird dann einiges an Fehlinvestitionen kommen. Maschinen die zu groß gekauft werden. Das kann sogar ein kleines Computernetzwerk sein. Oder eben so, dass man gleich für die Größe kauft, wo man hin will. Beides sind in der Praxis keine vorausschauenden Investitionen. Es geht um Geld, dass auf brutalste Weise aus dem Fenster geschmissen wurde.
Auch das alles nicht schlimm. Wenn man allein gründet. Doch wenn es mehrere Teilhaber gibt, dann entscheidet man auch über deren Geld. Und wenn jeder eine solche Fehlinvestition gut haben soll, dann wird es irgendwann "unerträglich".
Daher wirklich mein Plädoyer: Kommunikation! Und Kommunikation ist mehr als miteinander reden. Es bedeutet eine Informationsebene zu schaffen. Darauf basierend das gemeinsame Unternehmen zu führen.
Warum ich immer dafür bin, dass solch eine Basis früh bestimmt wird. In der Regel holt man sich vor einer Investition Angebote ein. Doch schon da, wenn ich nicht die richtigen Vorgaben für ein Angebot bekannt gebe, dann liegen die Angebote noch weiter auseinander. Vergleichbarkeit dahin und man entscheidet doch im Blindflug.
Nicht den Mut verlieren! Wenn die Situation mal verkeilt sein sollte, dann jemanden holen, der die Entscheidungsfindung moderiert. Aber bitte nicht so eine Pfeife, die dann will, dass sich jeder im Ergebnis wiederfindet. Es muss ein stimmiges Ergebnis sein. Das sollen dann alle auch tragen. Gibt es kein für alle tragfähiges Ergebnis, dann muss trotzdem eine Lösung gefunden werden. Dafür braucht man dann auch jemanden mit etwas mehr Sozialkompetenz.
Wünsche Euch viel Erfolg.
Ich hatte selbst bis zum Ruhestand eine eigene GmbH. Vier Geschäftsführer halte ich für einen Quatsch, da kann ja nicht viel mehr gehen, wenn jeder einer anderen Meinung ist. Als Geschäftsführer sollte man den berufen, der das Zeug dazu hat, nehmt notfalls einen Externen. Eine Firma sollte reibungslos laufen und es hat keinen Platz für Ranke- und Machtspielchen. Es soll Betriebe geben, die so sehr kopflastig sind, dass sie deswegen umkippen. Ich wünsche euch viel Erfolg.
Vielen Dank Peter! Du hast ganz recht, ich zweifle etwas an der Idee, dass alle 4 Geschäftsführer werden. Wir haben zwar eine klar funktionale Aufteilung der Verantwortlichkeiten (Finance, IT, Marketing, Business Development), aber ich verstehe den Vorteil der Etablierung von 4 Geschäftsführern gegenüber einem geschäftsführenden Gesellschafter und 3 Gesellschaftern nicht. Ich wußte auch nicht, dass man bei 4 Geschäftsführern 4 Bilanzen führen muss... Das wäre natürlich ein ziemlich starkes Argument dagegen. Wie ist das denn zu erklären? Wir wollen eine Online-Plattform ertablieren, daher hält sich unser tatsächlicher Besitz in Grenzen und daher halte ich die Auteilung in eine Besitz und Betriebs GmbH für uns eher nicht für realistisch. Gibt es darüber hinaus noch andere Alternativen?