GmbH Geschäftsführer 450€ Lohn?
Ist es, rein rechtlich gesehen, möglich als Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH als Minijobber (450€) sich anstellen zu lassen? Oder hätte das Finanzamt etwas dagegen (verdeckte Gewinnausschüttung)?
3 Antworten
Wie so oft im Steuerrecht:
"Es kommt drauf an."
Klar kommt die Gegenfrage, "Worauf kommt es an."
Ganz einfach, eine neu gegründete GmbH, die kaum Arbeit macht, kommt natürlich mit einem Geschäftsführer aus, der sich nur wenige Stunden kümmert und entsprechend wenig verdient.
Eine GmbH mit 50.000,- Umsatz und 100.000,- Gewinn (ohne Geschäftsführergehalt) muss natürlich mehr als 450,- gehalt zahlen.
Es gibt im Steuerrecht die klare Regel, "Verträge einer GmbH mit ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, müssen sein wie unter fremden Dritten."
Wenn Du bei mir für 450,- Euro im Monat arbeiten würdest und ich daraus eine Wertschöpfung von über 50.000,- Euro im Jahr hätte, würdest Du es gut finden? Vermutlich nicht und daher um Gehaltserhöhung einkommen.
Also, es muss angemessen sein udn da bleibt natürlich eine kräftige Bandbreite.
Als Tipp, die Besteuerung einer GmbH ist ja bei ziemlich genau 30 % flatrate (Gewerbe- und Körperschaftsteuer).
Bei einem ledigen rutscht ab 60.000,- z.v.E. der Grenzsteuersatz über 40 %.
Fast alle unsere GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer haben einkommen von ca. 5.000,- mtl. + steuerfreie Zulagen für Krankenversicherung und Rentenversicherung. Immer vorausgesetzt das Unternehmen verkraftet es.
Stimmt, es war eine 0 zuwenig beim Umsatz.
Gesellschafter-Geschäftsführer?
Einen Vertrag schließen kannst du. Aber sozialversicherungsrechtlich wirst du weiterhin als Selbständiger behandelt.
Dem Finanzamt ist das relativ egal...
Danke.
Dem Finanzamt ist das relativ egal...
Nicht ganz.
Warum nicht?
In der Gründungsphase kleiner Unternehmen können oftmals keine üppigen Geschäftsführergehälter gezahlt werden. Beträgt das monatliche Entgelt nicht mehr als 450 Euro, liegt grundsätzlich eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) vor. Das monatliche Arbeitsentgelt kann dann der Pauschsteuer von 2 % unterworfen werden, sofern der Arbeitgeber für das Mini-Job- Entgelt 15 % pauschale Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Werden keine pauschalen Beiträge entrichtet, kann das Entgelt mit 20 % pauschal besteuert werden. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Beteiligung am Unternehmen mehr als 50 %) ist diese Lohnsteuerpauschalierung nach Auffassung mehrerer Finanzgerichte nicht zulässig, da diese nicht rentenversicherungspflichtig sind. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden.
https://www.etl.de/aktuelle-themen/strenge-regelungen-fuer-gesellschafter-geschaeftsfuehrer
Eine GmbH mit 50.000€ Umsatz und 100.000€ Gewinn müsste sich um solche Lapalien wie Gesetze überhaupt nicht mehr kümmern, denn sie hätte die Magie erfunden ;-)