buchungssatz verdeckte gewinnausschüttung

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Ist die vGA nicht ein außerbilanzieller Vorgang (weil KöSt-Recht)? In der Bilanz sind die WG mit den AK auszuweisen. Da kann man doch nicht einfach den Wert des Grundstücks mindern. Oder hat sich da was geändert (bin nicht auf dem neuesten Rechtsstand).

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn sie in der Person des beherrschenden Gesellschafters begründet ist. Ausserdem muss sich die vGA auf den Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz auswirken, denn das Körperschaftsteuergesetz bezieht sich hierzu auf die Vorschriften des EStG. Aus dem überhöhten Kaufpreis ergibt sich keine verdeckte Gewinnausschüttung, denn hier liegt nur ein Aktiv-Passivtausch vor. Gewinnmäßige Auswirkungen ergeben sich erst bei der Abschreibung und möglicherweise später beim Verkauf. Daher ist hinsichtlich der laufenden AfA eine vGA in Höhe der überhöhten AfA zu erfassen, aber nicht in der Bianz, sondern in der Einkommensermittlung der GmbH