Gleichzeitig komplette WOhnung als Untermieter und Wohngeld?

3 Antworten

Du und deine Freundin haben gegen diverse Gesetze verstoßen. Ihr Vermieter darf ihr fristlos kündigen Eine komplette Untervermietung der Wohnung ist unzulässig. Vermutlich hat ihr Vermieter die Untervermietung sogar gar nicht erlaubt.

Im Falle einer rechtmäßigen Untervermietung müsste deine Freundin dir die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen und du dich mit dieser beim EMA anmelden. So wie i ch das sehe, ist sie angemeldet und du wohnst schwarz in ihrer Wohnung. Das ist ein grober Verstoß gegen das Meldegesetz und wird mit erheblicher Geldbuße geahndet.

Solltest du jetzt so dreist sein Wohngeld zu beantragen, würde spätestens dann der Schwindel auffliegen. Die Wohngeldstelle wäre verpflichtet, den Fall anzuzeigen und dann wird es so richtig teuer.

Wohngeldberechtigt ist der Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Du bist nur Untermieter in der Wohnung deiner Freundin. Um als Untermieter Wohngeld erhalten zu können, ist die Vorlage einer Genehmigung des Wohnungseigentümers zur Untervermietung erforderlich.

Die Überlassung einer gesamten Wohnung kann niemals Untervermietung sein. Dem Wesen nach handelt es sich bei einer Untervermietung um die Weitervermietung eines(!) möblierten Zimmers in der ansonsten durch den Hauptmieter bewohnten Wohnung.

Dein Wohngeldantrag wird vermutlich abgelehnt werden.

muchachoman123 
Beitragsersteller
 07.08.2018, 00:33

hey vielen dank für deine hilfe. was würdest du an meiner stelle tun damit der antrag durchgeht? da es momentan schwierig ist finanziell für mich..wär es super wenn der antrag durchgehn würde.

mfg und danke im voraus

Wenn du dort alleine wohnst muss du die komplette Fläche angeben. Auch wirst du einen untermietvertrag vorlegen müssen

muchachoman123 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 21:30

Hey, danke für deine schnelle Antwort. Ja das ist kein problem. Ich hab bereits meinen Untermietervertrag angeben. Meinst du nur dass es probleme mit der Wohngeldbehörde gibt, wenn ich angebe dass cih alleine dort wohne? weil normalerweise darf man nur mit der zustimmung des vermieters die komplette wohnung untervermieten.

mfg

Idris164  06.08.2018, 21:39
@muchachoman123

Der Vermieter muss sowieso zustimmen, dass die Wohnung untervermietet wird

muchachoman123 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 21:47
@Idris164

weißt du zufällig ob die wohngeldbehörde eine schriftliche zustimmung verlangt?