Nachmieter mit negativer SCHUFA
Hallo,
ich möchte meine Wohnung gerne für 3 Jahre untervermieten. Mit der Hausverwaltung wäre alles geklärt und die wären einverstanden, JEDOCH haben die potenziellen Nachmieter/Untermieter eine negative SCHUFA. Frage: Bekomme ich die nach 3 Jahren wieder raus, wenn ich dir Wohnung wieder selbst nutzen möchte? Kennt sich da jemand aus? Liebe Grüße
Daphne
6 Antworten
Die Tatsache, dass ein negativer Schufa-Eintrag vorhanden ist, hat nichts damit zu tun, dass die Mieter irgendwann nicht ausziehen wollen.
Die Schufa gibt nur Auskunft über die Zahlungsmoral.
Auch ich würde mir hier nur Gedanken machen, ob die Mieter die vereinbarte Miete zahlen.
Du haftest umfänglich für diese Mieter. Zahlen diese keine Miete oder gegen andere vertragliche Vereinbarungen, dann wirst Du zur Verantwortung gezogen.
Die Tatsache, dass ein negativer Schufa-Eintrag vorhanden ist, hat nichts damit zu tun, dass die Mieter irgendwann nicht ausziehen wollen.
Das ist schlicht falsch.
Wenn der negative Schufa-Eintrag in 3 Jahren immer noch vorhanden ist und die Leute deswegen keine neue Wohnung finden, werden sie nicht freiwillig unter die Brücke ziehen. Dann besteht das Problem tatsächlich und damit ist auch der Zusammenhang hoffentlich klar.
Bekomme ich die nach 3 Jahren wieder raus, wenn ich dir Wohnung wieder selbst nutzen möchte?
Du hast die Wahl entweder machst Du einen unbefristeten Mietvertrag und kündigst dann ordentlich wegen Eigenbedarf oder Du machst einen befristeten Zeitmietvertrag und läßt den Mietvertrag datumsgenau beenden. Hier wäre dann keine Kündigung notwendig. Allerdings solltest Du dann beachten, daß der Befristungsgrund bereits im Mietvertrag eingetragen werden muß und bei Eigenbedarf auch gleich wer die Wohnung dann nutzen wird. Da man bei einem befristeten Zeitmietvertrag viel falsch machen kann, könntest Du Dich noch bei"Haus und Grund" oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/befristet.htm
JEDOCH haben die potenziellen Nachmieter/Untermieter eine negative SCHUFA.
Es ist Dir klar, daß Du gegenüber dem Vermieter, während des Untermietverhältnisses, weiter voll haftbar bist.
Frage ist ob Du die Miete bekommst.
Wenn nicht hast Du die A-Karte.
Denn Du mußt weiter die Miete an Deinen Vermieter zahlen.
Dem ist es wurscht ob Deine Untermieter zahlen oder nicht.
Hast Du den Namen des jetzigen Vermieters?
Wenn ja erkundige Dich dort nach der Mietzahlungsmoral der Interessenten.
Überhaupt solltest Du eine sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinung oder Belege aus denen hervorgeht das sie die Miete gezahlt und das pünktlich verlangen. Drucksen die Interessenten da rum und wollen auch nicht Name und Anschrift des jetzigen Vermieters nennen, laß es.
An deiner Stelle würde ich mir weniger Sorgen darum machen, ob du sie wieder aus deiner Wohnung bekommst, sondern viel mehr um die Frage, ob du jemals die Miete sehen wirst. Wenn sie nicht zahlen, musst du nämlich trotzdem deine Wohnungsmiete an die Hausverwaltung abdrücken.
Ein Schufa Eintrag kann manchmal wirklich harmlos sein. Ich würde in Vertrag alles Mögliche festlegen.