Tochter als Untermieter in der Wohnung ...geht das?

9 Antworten

Rechtlich ist diese Konstruktion wohl nicht zu beanstanden, aber sie muss dem objektiven Drittvergleich standhalten -d.h., der Mietvertrag muss so aufgesetzt sein, als ob die Tochter ein nichtverwandter Dritter wäre. Und der Geldfluss muss auch stattfinden.

Ich habe einen Nachbarn, der das mit seinem Sohn in ähnlicher Art und Weise macht. Der Junge bekommt Hartz IV, der Vater stellt ihm Wohnraum zur Verfügung, per Mietvertrag abgesegnet. Dafür bekommt der Junge dann von der Gemeinde die Miete ersetzt!

ja, das geht schon, aber es hat für dich keinerlei Vorteile. Entweder ihr bekommt Wohngeld oder nicht. Ob ihr das gegenseitig untervemietet hat werder Vor noch Nachteile. Allerdings mußt du dann die Mieteinahmen versteuern.

anjanni  06.08.2008, 15:33

Nee, nee: wenn die Tochter einen Wohngeldanspruch hat, muß das nicht bedeuten, daß die Eltern auch einen haben... Natürlich kann das Vorteile haben.

Mietnormade  06.08.2008, 16:00
@anjanni

Das mit dem Wohngeld ist nicht mehr an einem eigenen Hausstand gekoppelt? Seit wann?

ich nehme mal an das diese Kosntellation, leichtes bis mittelschweres Stirnrunzeln auf den Ämtern hervorrufen wird..zumal es die eigene Tochter ist..

lapidar gesagt, es riecht sehr abrüchig und wird wohl erfolglos bleiben, denn wenn ich mir keine wohnung/Zimmer zur Miete leisten kann, dann kann ich auch keins nehmen und nicht verwegen nach Hintertürchen sichen

Hallo erstmal,hätte nicht gedacht das ich so viele Meinungen zu dieser Frage bekomme. Wie sich aber zeigt ist dieses möglich.

Wie müsste ich denn vorgehen um dieses zu Regeln. Bin ein wenig unerfahren mit dem Umgang der Ämter. 1. Welches Amt( Ämter ) ist zuständig ? 2. Welche vorraussetzungen muss ich erfüllen.

Danke im vorraus