Wohngeld bei Wohnung mit Untermieter
Folgende Situation, ich bin zur Zeit arbeitslos (Hartz IV) und beginne ab August eine Ausbildung. Ab dem Zeitpunkt will ich Wohngeld beantragen. Nun ist es so, dass ich jemanden zur Untermiete bei mir wohnen habe, noch bis Oktober und danach bestimmt jemand neuen. Zählt dieser Untermieter nun normal zur Wohngemeinschaft und inwiefern kann ich angeben, dass ich dadurch weniger Wohnraum und natürlich auch weniger Miete zu zahlen habe. Ich hab bei dem Antrag im Netz nichts gefunden, wo ich das angeben soll. So ich hoffe das war halbwegs verständlich. Für Hilfe bin ich dankbar.
3 Antworten
Danke für die Antworten, also ich habe nochmal geschaut. In meinem Antrag aus dem Netz wird nach der Größe der Wohnung gefragt und anschließend, ob ich einen Teil entgetlich anderen Personen überlasse. Ich schätze mal, da schreib ich das rein?!
Nun habe ich aber noch einen Antrag zur "Erklärung zum Wohngeldantrag über Untervermietung [...]" gefunden, allerdings gilt der für Kiel und ich bin aus Leipzig. Aber gibts da quasi so Zusatzanträge, kann das sein? Der Vorteil bei der Zusatzerklärung ist, dass die Untermiete komplett aufgeschlüsselt ist, denn in dem Preis sind ja nicht nur Kaltmiete und Nebenkosten drin, sondern auch Strom, Internet und sowas.
Und noch eine Sache, muss ich dann den Untermieter genau wie einen richtigen Mitbewohner angeben? Hab ich mit ihm im Sinne des Antrags eine Wohn-und Wirtschaftsgemeinschaft? Dann müßte ich seine Einkünfte angeben, darüber weiß ich ja normalerweise nichts, interessiert mich ja auch nicht, weils ne Zweckgemeinschaft ist. Sind auch meist Studenten, die kein regelmäßiges Einkommen haben.
Du gibts den Untermieter mit an. Im Antrag ist eine entsprechende Frage. "Haben Sie einen Teil der Wohnung untervermietet. Wenn ja, geben Sie bitte die m² und die Mieteinnahmen an." So oder ähnlich.
Bei der Wohngeldberechnung vermindert sich dann die zu berücksichtigende Miete um den Teil der unvermietet ist.
ja du mußt in mit angeben und was er zur miete beisteuert