Wohngeld bei Trennung
Ich habe folgendes Problem ich habe mich von meiner Partnerin getrennt und wir wohnen noch in einer gemeinsamen Wohnung. Es ist zur zeit keine sonderlich gute wohnsituation und ich War vor 2 wochen zu einer wohnungsbesichtigung und habe gleich voller Übereifer den Mietvertrag unterschrieben. Mein Problem an der sache ist meine jetzige Wohnung ist gekündigt auf 31.03 und meine neue beginnt ab 01.02 meine ex Partnerin verdient kein eigenes Gehalt und hat deswegen einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Bekommt sie diesen zuschuss wenn ich nicht mehr in der Wohnung gemeldet bin aber trotzdem noch im Mietvertrag stehe? Weil wenn nicht müsste ich zwei mieten zahlen und das könnte ich mir nicht leisten. Mein Vermieter möchte den Vertrag auch nicht umschreiben auf meine ex Partnerin allein. Danke schön mal.im vorraus
1 Antwort
Wohngeld bekommt sie nur,wenn sie die Voraussetzungen erfüllt und eine davon ist ein Mindesteinkommen von 80 % ihres Bedarfes nach dem SGB - ll ,wenn sie kein Einkommen hat,dann gibt es auch kein Wohngeld und wenn du noch im Mietvertrag stehst,würde es sicher Probleme geben !
Für sie käme dann nur ALG - 2 in betracht,wenn sie kein eigenes Einkommen hat und auch da würde es sicher Probleme geben,wenn du noch im Mietvertrag stehst. Dann würde sie ggf.nur 50 % der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter bekommen + ihren Regelsatz und ggf.ein zustehender Mehrbedarf,der ihr nach dem SGB - ll zustehen würde.
Solange du also nicht aus dem Mietvertrag raus bist,kommst du für die Kosten auf,auch wenn du nicht mehr da wohnst.