Glasschaden in gewerblichen Mieträumen,Schaufensterscheibe wer kommt für den Schaden auf?
Hallo, in der Nacht Sonntag/Montag wurde in meinen gewerblichen Räumen, die ich seit 1981 angemietet habe, meine Schaufensterscheibe beschädigt von einer unbekannten Person.
In meinen Mietvertrag ist in der Nebenkostenaufstellung geregelt, dass ich Energie, Wasser, Kanalgebühren,und Müllabfuhr Kosten Zahlen muss. Hinzu ist im Mietvertrag geregelt : ------------- § 25 Versicherungen : Der Vermieter ist verpflichtet, eine Haftpflicht und Feuerversicherung für das Gebäude abzuschließen. Alle übrigen Versicherungen schließt der Mieter auf seine Kosten ab.Werden irgendwelche Risiken, die der Mieter zu tragen hat, von ihm nicht versichert, so hat er selbst für den evtl.entstehenden Schaden einzustehen.---------------- gleich am Montag habe ich eine Not-scheibe einbauen lassen (um meinen Laden abzusichern ) und nach 4 Tage habe ich meinen Vermieter drauf angesprochen,für die Kostenübernahmen ( not scheibe 250,00 Euro + Scheibe 850,00 Euro ) aufzukommen und er teilte mir mit, das er für diesen Schaden nicht aufkommt, weil ich eine Glasbruchversicherung abschließen sollte. ----- Nun meine Frage ist, wer kommt jetzt für den Schaden auf ? Geregelt ist auch nicht das ich eine Glasbruchversicherung abschließen sollte.
3 Antworten
Alle übrigen Versicherungen schließt der Mieter auf seine Kosten ab.
und dazu gehört auch die Glasversicherung !
Du hast doch die Antwort schon in deinem Text geschrieben !
Gruß Kematef
Dafür kommt einzig und allein, Deine gewerbliche Glasversicherung auf. Für Schaufensterscheiben gibt es da spezielle Versicherungen.
Wenn Du diese nicht hast, wurdest Du schlecht beraten. Denn das ist nicht die Sache Deines Vermieters eine Glasversicherung abzuschließen.
Das wäre auch unüblich, denn die Glasversicherung wäre für Deinen Vermieter nicht Umlagefähig. D.h. Er dürfte die nicht in der Nebenkostenabrechnung mit aufführen.
Wenn Du keine Glasversicherung hast, mußt Du für den Schaden leider selbst aufkommen. Eine andere Möglichkeit gibt es da nicht.
@guidolamac - Das ist doch ganz klar aus dem abgeschlossenen Mietvertrag ersichtlich und somit auch geregelt, was eine Glasversicherung betrifft.
"Alle übrigen Versicherungen ....." also müssten Sie doch als Gewerbetreibender sowieso für die Versicherung der Räumlichkeiten ( inkl. Auslagescheiben etc. ) sorgen.
Sie können ja nicht vom Vermieter gezwungen werden eine Versicherung abzuschliessen, wenn Sie das nicht möchten. Dann -also konkret jetzt - müssen Sie halt für den Schaden selber aufkommen. Als Mieter haften Sie nämlich für die gemieteten Räumlichkeiten.
PS Wenn Sie soviele Jahre ohne Versicherung durchgekommen sind, dann würde ich wenigstens jetzt schnell handeln.