Wie lange kann muss ich auf die Rechnung der Polizei warten
Hatte im Oktober einen Autounfall und habe leicht eine Leitplanke beschädigt. Es wurde die Polizei gerufen. Jetzt hat mich meine Versicherung hochgestuft, auf 155% obwohl ich nicht hochgestuft werden wollte. Mit der Begründung, das sie noch keine Rechnung von der Autobahnmeisterei haben. Meine Frage wie lange muss ich auf die Rechnung der Autobahnmeisterei warten? ( damit ich den Schaden schnell abkaufen kann und wieder runtergestuft werde) Und muss ich dann auch den Polizeieinsatz bezahlen, die nur den Straßenverkehr weiter geregelt hat.?
7 Antworten
Das kann noch dauern - Autobahnmeistereien u. dgl. sind nicht immer so schnell. Der Versicherer verhält sich korrekt: Es wurde ein Schaden gemeldet, für den mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Leistung zu erbringen ist; der Versicherer hat dafür einen Betrag in Reserve gestellt. Demnach erfolgt zurecht die Stufung des SF-Rabattes. Wenn dann irgendwann (ich hoffe für Dich, dass das nicht so lange dauert) der Schaden bezahlt wird, bekommst Du eine Mitteilung. Du hast dann 6 Monate Zeit zu entscheiden, ob Du den Betrag zurückzahlst ("Schadenrückkauf"). Nach einem Rückkauf wird die Stufung rückwirkend zurückgenommen, und die von Dir zuviel gezahlten Beiträge werden erstattet.
Wenn der Polizeieinsatz notwendig ist, muss man den nicht bezahlen. Die Rechnung der Autobahnmeisterei wirst du schon abwarten müssen. Die Versicherung musste dich zum 1. Januar hochstufen. Sonst hätten sie ja hinterher deinen höheren Beitrag nachfordern müssen. Wenn du jetzt den schaden selbst übernimmst, bekommst du den zu viel bezahlten Beitrag zurück.
nach ne gewisse Zeit wird es wahrscheinlich verjährt (3 oder 6 Monate), dann musst du nix bezahlen
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht beträgt grundsätzlich 3 Monate, solange weder ein Bußgeldbescheid erlassen oder Anklage erhoben wurde. Nach wirksamer Zustellung eines wirksamen Bußgeldbescheides verjährt die Ordnungswidrigkeit gem. § 26 Abs. 3 StVG in 6 Monaten.
wer und Wieso?
sorry, aber Du hast das Thema verfehlt
die Rechnung für die Leitplanke kommt nicht von der Polizei sondern von der zuständigen Strassen- bzw. Autobahnmeisterei und wird voraussichtlich direkt an Deine Versicherung versandt werden.
Für die Unfallaufnahme durch die Polizei fallen keine Gebühren an.
Sobald Dein Versicherer reguliert hat, wird Dir dies mitgeteilt werden.
nach 6wochen musst du nicht mehr zahlen! dh spätestens nach 5 wochen bekommste den wisch dauert immer bei dennen
Ich habe bereits 35€ Bußgeld an die Polizei bezahlt, quasi weil ich mich nicht Ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhalten hab.