Wie lange kann muss ich auf die Rechnung der Polizei warten

7 Antworten

Das kann noch dauern - Autobahnmeistereien u. dgl. sind nicht immer so schnell. Der Versicherer verhält sich korrekt: Es wurde ein Schaden gemeldet, für den mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Leistung zu erbringen ist; der Versicherer hat dafür einen Betrag in Reserve gestellt. Demnach erfolgt zurecht die Stufung des SF-Rabattes. Wenn dann irgendwann (ich hoffe für Dich, dass das nicht so lange dauert) der Schaden bezahlt wird, bekommst Du eine Mitteilung. Du hast dann 6 Monate Zeit zu entscheiden, ob Du den Betrag zurückzahlst ("Schadenrückkauf"). Nach einem Rückkauf wird die Stufung rückwirkend zurückgenommen, und die von Dir zuviel gezahlten Beiträge werden erstattet.

Wenn der Polizeieinsatz notwendig ist, muss man den nicht bezahlen. Die Rechnung der Autobahnmeisterei wirst du schon abwarten müssen. Die Versicherung musste dich zum 1. Januar hochstufen. Sonst hätten sie ja hinterher deinen höheren Beitrag nachfordern müssen. Wenn du jetzt den schaden selbst übernimmst, bekommst du den zu viel bezahlten Beitrag zurück.

nach ne gewisse Zeit wird es wahrscheinlich verjährt (3 oder 6 Monate), dann musst du nix bezahlen

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht beträgt grundsätzlich 3 Monate, solange weder ein Bußgeldbescheid erlassen oder Anklage erhoben wurde. Nach wirksamer Zustellung eines wirksamen Bußgeldbescheides verjährt die Ordnungswidrigkeit gem. § 26 Abs. 3 StVG in 6 Monaten.

kruemel89 
Beitragsersteller
 10.02.2011, 00:16

Ich habe bereits 35€ Bußgeld an die Polizei bezahlt, quasi weil ich mich nicht Ordnungsgemäß im Straßenverkehr verhalten hab.

kruemel89 
Beitragsersteller
 10.02.2011, 00:20
@kruemel89

wer und Wieso?

charles0308  10.02.2011, 00:15

sorry, aber Du hast das Thema verfehlt

die Rechnung für die Leitplanke kommt nicht von der Polizei sondern von der zuständigen Strassen- bzw. Autobahnmeisterei und wird voraussichtlich direkt an Deine Versicherung versandt werden.

Für die Unfallaufnahme durch die Polizei fallen keine Gebühren an.

Sobald Dein Versicherer reguliert hat, wird Dir dies mitgeteilt werden.

nach 6wochen musst du nicht mehr zahlen! dh spätestens nach 5 wochen bekommste den wisch dauert immer bei dennen