Versicherung selbstständiger Fahrzeugüberführer subunternehmer?

4 Antworten

...also gibt es eine Versicherung die Subunternehmer ( andere selbstständiger Fahrzeugüberführer die für mich fahren) mitversichert? Oder ist jeder selbstständige Fahrzeugüberführer verpflichtet eine eigene Versicherung abzuschließen?

Also so wie du dies schilderst, sind deine "Subunternehmer" durchweg Scheinselbstständige (die für mich fahren) und somit von dir abhängig (nur ein Arbeitgeber), damit erst mal sozialversicherungspflichtig!!!

Der Auftraggeber hat die Pflicht, Beiträge für seine "Angestellten" bei der Berufsgenossenschaft zu entrichten und diese sind somit während der Arbeitszeit versichert!

PS: Wer stellt die evtl. hierzu erforderlichen Autos bzw. Transporter???

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Seb82du 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 10:32

Nein. Die subunternehmer müssen alle einen Gewerbeschein haben und ihre Kosten selbst tragen. So ist es in der Branche üblich und so musste ich es jahrelang auch selbst machen, als ich für andere gefahren bin. Ich bekomme ja quasi nur die Aufträge weitergeleitet.

siola55  15.08.2018, 10:54
@Seb82du

Also müssen sie auch die Versicherung selbst abschließen und bezahlen als Sebstständige (Fuhrunternehmen)..

...oder wer bitte stellt die Transportfahrzeuge???

Nein. Die Subunternehmer müssen alle einen Gewerbeschein haben und ihre Kosten selbst tragen. So ist es in der Branche üblich und so musste ich es jahrelang auch selbst machen, als ich für andere gefahren bin. Ich bekomme ja quasi nur die Aufträge weitergeleitet.

Also allein diese anonyme Anfrage läßt meiner Ansicht nach eine "Scheinselbstständigkeit" vermuten...

Falls es so in deiner Branche üblich war, heißt noch lange nicht, dass diese Vorgehensweise auch richtig ist - siehe hierzu: https://www.vgsd.de/scheinselbststaendigkeit-verdeckte-arbeitnehmerueberlassung-co-endlich-richtig-verstehen/

wie z.B.: Ein Selbstständiger ist sein eigener Chef. Er entscheidet, wann, wo und wie er arbeitet. Seine Auftraggeber beauftragen ihn für bestimmte Aufgaben (was), die bis zu einem bestimmen Termin (bis wann) erledigt sein sollen. Der Selbstständige verzichtet auf viele Absicherungen und Schutzmechanismen, die einem Angestellten zustehen. Er kommt für seine soziale Absicherung selbst auf, erhält keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und muss sich selbst um die Akquisition von Aufträgen und deren gesamte Abwicklung kümmern. Außerdem ist er selbst verantwortlich für die Buchhaltung und seine Weiterbildung. Vielleicht entwickelt er ein eigenes Produkt oder Vorgehen und stellt Mitarbeiter ein, die Aufgaben übernehmen können. Er trägt ein höheres Risiko als ein Angestellter, und dafür hat er auch die Chance, mehr Geld zu verdienen. Siehe hierzu auch Mein Plädoyer für Selbstständigkeit.

Selbstständige werden beauftragt, um bestimmte Aufgaben für ihre Kunden zu übernehmen. Aufgaben, auf die sie sich spezialisiert haben. Oder sie steuern für einen bestimmten Zeitraum für ein bestimmtes Ziel Spezialwissen bei, das der Kunde in seiner eigenen Organisation nicht hat. Oder der Kunde hat für eine bestimmte Aufgabe oder zu einem speziellen Zeitpunkt Bedarf an mehr Unterstützung, als er mit seiner eigenen Organisation aufbringen kann.

Merkmale für Selbstständigkeit sind:
  • Bietet sein Wissen für einen bestimmten Zeitraum an.
  • Bestimmt Zeit und Ort der Leistungserbringung selbst!
  • Hat sein Honorar frei verhandelt!
  • Kann Aufträge ablehnen!!!
  • Keine Zeiterfassung beim Kunden.
  • Keine Mitarbeiter-Vergünstigung.
  • Setzt eigenes Kapital ein.
  • Finanziert seine eigene Weiterbildung.
  • Hat unternehmerisches Risiko.
  • Hat einen unternehmerischen Auftritt, ein eigenes Logo, Visitenkarte, Briefpapier, Webseite etc.!!!
  • Pflegt Kontakt zu potenziellen Auftraggebern!
  • Hat einen höheren Stundensatz als ein vergleichbarer Angestellter!

Dann müsstest du diese Sub-Unternehmer von vorne herein auch namentlich benennen. Dann kannst du sie in deine Betriebshaftpflichtversicherung aufnehmen.

Ansonsten müssen sie sich selbst versichern.

Anders ist es, wenn du mit angestellten Fahrern (auch im 450 € Bereich) arbeitest.

Seb82du 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 12:11

wie verhält es sich bei 450 Euro Basis?

DerHans  15.08.2018, 12:57
@Seb82du

Dann sind die in deiner Betriebshaftpflichtversicherung zahlenmäßig anzugeben. Entweder mit der durchschnittlichen Kopfzahl oder der Jahreslohnsumme.

Seb82du 
Beitragsersteller
 15.08.2018, 17:10
@siola55

Kann mir jemand sagen was das bedeutet?

siola55  15.08.2018, 19:42
@Seb82du

Lieber Seb82 - und kannst du mir sagen, ob deine "Selbständige" ein Fahrzeug gestellt bekommen von dir zur Überführung oder wie läuft das ab???

Das ist ein ziemlich heikles Thema, da die meisten Haftpflichtversicherungen Schäden an KFZ nicht einschliessen.

Ich würde mich mal an einen Versicherungsmakler (der für mehrere Gesellschaften tätig ist) oder einen Spezialversicherer, die sich auf KFZ ausgerichtet haben (z.B. Kravag) weden. Die können dir sicher besseren und qualifizierteren Rat geben, als die Mehrheit der hier anwesenden.