Sind fremde Stromverteilungskästen (Stadtwerke und privat) auf dem Grundstück zu dulden?
Guten Tag,
auf meinem Grundstück steht ein kleiner Stromverteilungskasten der Stadtwerke (80x30) und ein größerer (1,20x1) daneben. Der größere (mit mehreren Zählern und Verteilungen) wurde vor vielen Jahren von einer Gruppe von 20 Leuten angeschafft, die in der Nähe ihre Lauben auf Privatgrundstücken haben. Einer von ihnen bekommt die Stromrechnung und verteilt sie nach Verbrauch. Die Kästen sind mit unserer danebenstehenden Laube/Garage nicht verbunden sind.
Ich möchte gern wissen, auf welcher Grundlage die Kästen dort stehen dürfen. Bin ich berechtigt, den (die) Kästen umsetzen zu lassen? Wer bezahlt das? Oder muß ich sie dulden? Wenn ich dulden muß, kann ich Nutzungsgebühren für mein Grundstück verlangen? Das (zugegebenermaßen kleine Stück) ist aus meinem Grund ausgezäunt und von außen zugänglich. Muß ich diesen Zugang gewähren?
Vielen Dank für jeden Hinweis.
PS: Ich habe mit dem Schlüsselinhaber des Verteilerkastens gesprochen. Er meint aber, nicht Besitzer zu sein. Es gibt in dem Sinne auch keinen einzelnen Besitzer (Vorstand o. ä.).
2 Antworten
Der Grundstückseigentümer stimmt sich mit dem Versorger über die Aufstellung solcher Kästen ab. Pächrer oder Mieter haben kein Mitsprache- oder Auskunftsrecht!
Nun, wie ich sagte, ich bin der Grundstückseigentümer.
Die Kästen standen schon , bevor ich das Grundstück erwarb.
Laut welchem Gesetz darf der Stromversorger Stromkästen aufstellen und kann ich eine Umsetzung fordern?
In der Rregel werden solche Kästen bei Reihenhäusern bzw. Doppelhäusern so zwischen zwei Grundstücken angebracht, dass je 1/2 auf einem Grundstück steht , weil das der Verteilerkasten für eben diese zwei Häuser ist. Der Verteiler gehört den Stromwerken. Er darf wegen der geringen Stellfläche auf den betroffenen Grundstücken stehen, solange diese sich nicht dagegen wehren. Aber sie sind ja auch die Nutzniesser. Wo sollen die Stromwerke diese Kästen sonst hinstellen? Anders ist es , wenn auf Ihrem Grundstück ein fremder Stromkasten oder z.B. ein Strommasten steht. Dann muss das Stromwerk mit dem Grundeigentümer einen Vertrag abschließen. Im Vertrag kann eine Pacht vereinbart werden. Dieser Niessbrauch sollte auch ins Grundbuch eingetragen werden. Wenn man solch ein Grundstück später kauft, dann sieht man solche Einträge und kann sich an das Stromwerk richten, um z.B. das Entfernen verlangen oder eine neue Pacht etc. Wenn nichts im Grundbuch steht, dann kontaktiert man das Stromwerk und kann mit denen neu verhandeln.