Glastür zerbrochen - Hapftpflichtsschaden Wertverlust / Wertminderung
Hallo, ein Bekannter hat unsere Wohnzimmertür (Ganzglastür) zerbrochen. Seine Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf. Die Verischerung möchte aber bei der Zahlung Abzüge machen, da wir ja eine neue für eine "alte" Tür bekommen. Aber ich finde bei einer Glastür ist die Wertminderung / Wertverlust doch nicht so hoch oder? FGibts da Richtwerte? Die Tür war 5 Jahre alt!
10 Antworten
Eine Glasversicherung hätte die neue Tür komplett bezahlt... Wenn es um Schadenersatz geht, muss man als Geschädigter meist damit leben, dass nur der Zeitwert zum Ansatz kommt. Bei einer Glastür musst Du mit einer Abschreibung von anfänglich zwischen 1% und 5% des Wertes pro Jahr rechnen.
Die Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich Zeitwert. Hier wäre eine Haushaltsglasversicherung weitaus besser. Diese leistet Naturalersatz. So gar mit Norverglasung, wenn ein fenster kaputt geht.
lasse dir das nicht gefallen,die müssen dir die baugleiche tür ersetzten.( bei einer glastür gibt es keinen verschleiß ,habe noch nie gehört das glas peim putzen dünner wird)
Falsch !
Eine PHV ersetzt immer nur den Zeitwert !
lt. bürgerlichem gesetzbuch hat der schädiger den entstandenen schden zu ersetzen, dies ist immer der zeitwert, sehr anschaulich in der kfz-versicherung, hier hat dein neues auto schon an wert verloren wenn es auf dich zugelassen wird. auch eine tür unterliegt einem wertverlust, meist orientieren sich die versicherer an den abschreibungstabellen für das finanzamt.
aber vieleicht kannst du ja mit denen aushandeln, daß sie die tür ganz bezahlen und du dafür die montage selbst übernimmst.
auch wenn eine glastür keinem "verschleiß" unterliegt so verliert sie doch an wert.
und für die zukunft solltest du dir überlegen eine glasversicherung abzuschließen, die tür kann dir auch selbst mal kaputt gehen, oder eine fensterscheibe, dein ceranfeld falls vorhanden oder das scheibchen an deinem schrank, gerade solche reparaturen gehen ins geld und die glasversicherung zahlt immer naturalersatz, d.h. den tatsächlichen preis für die neuanschaffung incl. des einbaus.
Natürlich ersetzt die haftpflicht VS NUR den Zeitwert. ABER, bei mir müsste die VS schon recht deutlich nachweisen, das bei einer GLASTÜR, die max 5 Jahre alt ist, eine ZEITWERTBERECHNUNG vorgenommen werden kann.
Glas unterliegt KEINEM zeitlichen Verfall oder einer Abnutzung, wie bei fast allen anderen Gegenständen. Die reine Nutzung, -und darauf stützt sich der Zeitwert-, wärend der Zeit begründet bei der Tür KEINEN Zeitwertansatz
Also, nochmal mit der VS reden und je nach Abzug auch deutlich auf rechtliche Schritte hinweisen.