Mietwohnung: Wer zahlt Glasschaden in Tür durch lüften?
Heute beim Durchlüften ist mir meine Wohnzimmertür unglücklich zugeknallt und das Glas in der Tür ist zerbrochen. Wer kommt in diesem Falle dafür auf? Ist das der Vermieter oder zählt das jetzt ggf. schon als grob fahrlässig das ich selbst dafür haften muss?
10 Antworten
Du zahlst das.
Dir ist die voll funktionsfähige Tür als Miete überlassen worden. Geht die kaputt, zahlst Du.
Vielleicht zahlt das Deine Haftpflichtversicherung, eventuell auch eine Glasbuchversicherung, aber wie auch immer, am Ende schuldest Du dem Vermieter eine unbeschädigte Tür.
Wie alle anderen hier auch sagen: Zahlen musst du.
Wenn der Vermieter das vom Fachmann richten lässt, kann es teuer werden, bei älteren Türen ist es aber meistens relativ einfach und preiswert, die Scheibe selbst zu tauschen.
Vielleicht findest du also erst mal raus, um welche Summe es geht, bevor du total in Panik verfällst...
Natürlich du selber oder deine Glasversicherung, wenn die dafür aufkommt, in Vertrag schauen, denn dir ist der Schaden passiert, warum sollte der Vermieter dafür aufkommen?
Kannst ja mal beim Glaser nachfragen, was das Glas kostet, vielleicht ist es gar nicht so teuer und man braucht die Versicherung nicht.
Deine Glasversicherung (für rd. 26 EUR/Jahr) und wenn es keine gibt, vielleicht Dein Berater, weil er Dir diesen Baustein verweigert hat.
Viel Glück.
Innerhalb der Wohnung bist du für Schäden verantwortlich. Genau dafür braucht man eine Haushaltsglasversicherung. Auch deine private Haftpflicht deckt den Schaden nicht, weil Glasbruch aus dem "Mietsachschäden" ausdrücklich ausgeklammert ist. Eben weil es die Möglichkeit einer Glasbruchversicherung gibt.