Tür in Mietwohnung beschädigt. Zählt die Versicherung?

9 Antworten

Zuständig ist die Haftplfichtversicherung.

Es kann sein dass der Schaden durch einen Gutachter geprüft, bzw. nachgestellt wird um zu schauen ob hier nicht Versicherungsbetrug vorliegt.

Nicht dass ich dir das unterstelle, aber in manchen Fällen lässt eine Versicherung einen Versicherungsfall genau überprüfen.

Melde den Schaden Deiner Versicherung und dem Vermieter, dem Vermieter sagst Du, dass Du es Deiner Versicherung gemeldet hast.

Bitte aber per Einwurfeinschreiben den Vermieter informieren.

MfG

Johnny 

DerHans  02.05.2015, 10:09

Ein einfaches Türblatt kostet im Baumarkt keine 100 €. Da macht bei einem ordnungsgemäß gemeldeten Mietsachschaden niemand ein Fass auf.

Apolon  02.05.2015, 10:49
@DerHans

Sorry - aber dies Antwort ist völlig unsinnig.

Wenn solch eine Schadensmeldung auf dem Tisch eines Sachverständigen landet, wird auf jeden Fall geprüft, ob sich der Schaden tatsächlich so zugetragen hat.

Oder bist Du der Meinung, dass aus versehen ein Gegenstand auf ein Türblatt fallen kann, das dann ein Loch von einem 5 Mark-Stück verursacht.

Ein Loch ist immer durchgängig durch das ganze Türblatt.

Und es geht hier auch nicht um die Höhe des Schadens, sondern vermutlich um versuchten Versicherungsbetrug.

Und von solchen Kunden will sich jeder Versicherer trennen!

johnnymcmuff  02.05.2015, 14:26
@DerHans

Da macht bei einem ordnungsgemäß gemeldeten Mietsachschaden niemand ein Fass auf.

Dann hatten Sie vielleicht bisher Glück. Ich kenne ein paar Menschen die es nicht hatten.

Letztendlich waren sie ehrlich und der Schaden wurde nach Überprüfung bezahlt.

 In meiner Mietwohnung habe ich versehentlich eine Innentür (weiß, einfaches Holz) kaputt gemacht. Mir ist etwas dagegen gefallen. Und nun ist in der Tür ein Fünf Mark Stück großes Loch.

Mich würde mal interessieren, was gegen diese Tür gefallen ist.

Bitte beachten, die Schadensmeldung muss Hand und Fuß haben, denn sonst könnte man auch Versicherungsbetrug vermuten.

Wenn überhaupt, zahlt dies deine Privathaftpflichtversicherung.

Und ja, der Schaden muss dem Vermieter gemeldet werden.

Gruß A.

Da hier schon alle erforderlichen Aussagen bestehen kann man nichts hinzufügen. Private Haftpflicht und Vermieter melden...

Du musst sowohl dem Vermieter als auch deiner Haftpflichtversicherung UMGEHEND den Vorfall melden. Ihr könnt also keineswegs beim Auszug Schäden "en bloc" melden.

Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es nicht, also wird auch nichts hochgestuft.

Wenn Du steigen möchtest, kannst Du das doch Tag und Nacht tun, oder? Und, was hat das mit einer defekten Tür zu tun? Deine Versicherung, die PH natürlich, wird allenfalls den Schaden ordnen. Ob das die Reparatursumme ist, bleibt abzuwarten. Viel Glück.