Gilt "Werkstudent" immer als Hauptbeschäftigung?

1 Antwort

Soweit ich weiß: NEIN!

Deine Hauptbeschäftigung ist Student. Du studierst. Du könntest auch keinen Werkstudentenjob annehmen, wenn du nicht studieren würdest.

Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, da du sonst deinen Status als Student verlierst und quasi Arbeiter wirst. Man vergleicht dies mit einem regulärem 40 Stunden/ Woche- Job. Mindestens die Hälfte musst du als Student "verbringen".

Während den Ferien darfst du so viel arbeiten wie du willst. Trotzdem bist du in erster Linie Student.

Um ganz sicher zu gehen mit deinem Werkstudentenberuf (der ja nur befristet ist) würde ich vielleicht mal in der Uni nachfragen?

KathiSONNE34 
Beitragsersteller
 23.07.2013, 13:26

Ok danke, an der Uni könnte ich noch nachfragen gute Idee...die Dame heute auf dem Finanzamt hatte jedenfalls keine Ahnung...

Mein Problem ist nur das ich nirgends Angaben dazu finde, wie man eigentlich ein "Werkstudentenvertrag" einordnen muss. Ob das quasi einer "geringfügigen Beschäftigung" gleichzusetzen ist, einer Hauptbeschäftigung oder was auch immer..

Gruß

Danjan89  24.07.2013, 00:55
@KathiSONNE34

Ich schau morgen mal in meinem Werkstudentenvertrag rein, wie das eingeordnet wird. Vielleicht steht da was :)

KathiSONNE34 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 08:22
@Danjan89

das wär super, danke