Gilt "Werkstudent" immer als Hauptbeschäftigung?
Hallo zusammen,
habe mal eine steuertechnische Frage, konnte nirgends im Netz eine Antwort finden:
Als Student kann man ja einen Nebenjob mit einem Werkstudentenvertrag annehmen. Das würde ich gerne tun (Eine Firma würde mich für 2 Wochen befristet in den Semesterferien einstellen)
Ist dieser Werkstudentenvertrag dann immer eine "Hauptbeschäftigung", auch wenn es sich nur um 2 Wochen handelt? Für mich wäre es deshalb wichtig, da meine 2 anderen 400-Eurojobs nicht mehr sozialversicherungsfrei wären, wenn ich noch eine "Hauptbeschäftigung" ausübe...
Danke für die Hilfe, Gruß K
1 Antwort
Soweit ich weiß: NEIN!
Deine Hauptbeschäftigung ist Student. Du studierst. Du könntest auch keinen Werkstudentenjob annehmen, wenn du nicht studieren würdest.
Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, da du sonst deinen Status als Student verlierst und quasi Arbeiter wirst. Man vergleicht dies mit einem regulärem 40 Stunden/ Woche- Job. Mindestens die Hälfte musst du als Student "verbringen".
Während den Ferien darfst du so viel arbeiten wie du willst. Trotzdem bist du in erster Linie Student.
Um ganz sicher zu gehen mit deinem Werkstudentenberuf (der ja nur befristet ist) würde ich vielleicht mal in der Uni nachfragen?
Ich schau morgen mal in meinem Werkstudentenvertrag rein, wie das eingeordnet wird. Vielleicht steht da was :)
das wär super, danke
Ok danke, an der Uni könnte ich noch nachfragen gute Idee...die Dame heute auf dem Finanzamt hatte jedenfalls keine Ahnung...
Mein Problem ist nur das ich nirgends Angaben dazu finde, wie man eigentlich ein "Werkstudentenvertrag" einordnen muss. Ob das quasi einer "geringfügigen Beschäftigung" gleichzusetzen ist, einer Hauptbeschäftigung oder was auch immer..
Gruß