Kann ich trotz Sozialhilfe einen Nebenjob annehmen?
Hallo, ich beziehe aufgrund gesundheitlichen Problemen Sozialhilfe (KEIN ALGII), da ich leider erwerbsunfähig bin. Das Geld ist leider sehr knapp, nun ist es finanziell so, das ich momentan dringend ein paar Euros dazubrauche. Auch wenn ich eigentlich nicht in der Lage bin eine Tätigkeit auszuüben sehe ich momentan leider keine andere Möglichkeit... Das mir die vollen 450€ nicht zustehen werden weis ich, meine Frage ist: Würde ich einen Minijob bzw einen Job auf 450€ Basis annehmen, würde die Sozialhilfe dann fortbestehen, oder würde das dann ins ALG übergehen, also Leistungen vom Jobcenter, da ich nun eine Tätigkeit ausübe? Danke schonmal im Vorraus
3 Antworten
Wenn du einmal Sozialhilfe ( Grundsicherung ) nach dem SGB - Xll - vom Sozialamt bekommst,dann kommst du durch eine evtl. Tätigkeit nicht wieder ins SGB - ll - also ALG - 2 vom Jobcenter !
In deinem Rentenbescheid steht wie lange und was du pro Monat dazu verdienen kannst,dass sind 450 €,die dann keine Auswirkung auf deine Rente haben würden und du darfst nicht auf 3 Stunden arbeit am Tag kommen,also z.B. Mo - Fr 2 Std.am Tag.
Nur wird dann dein Problem sein,dass du dann nicht wie im SGB - ll einen Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 € hast,sondern nur 30 % deines Einkommens,max. aber 50 % der Regelbedarfsstufe 1,also dem Regelsatz für z.B. einen Single im ALG - 2 Bezug von 404 €.
Also läge dein Freibetrag bei max. ca. 202 € pro Monat,wie viel du da verdienen müsstest wenn die nur 30 % zustehen kannst du dir selber ausrechnen.
Würdest du angenommen 120 € pro Monat verdienen,dann stehen dir davon bei 30 % Freibetrag gerade mal 36 € zu und 84 € würden dir von deiner Grundsicherung abgezogen,also nicht ganz,weil dann meines Wissens noch eine Pauschale von ca. 5 € dazu kommt,diese ist für evtl.Aufwendungen wie Fahrkosten wegen der Beschäftigung gedacht.
Wenn diese Kosten tatsächlich höher liegen,dann musst du das nachweisen und dann würden diese anerkannt.
Was dir also im schlimmsten Fall passieren kann ist,dass du dann keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung als Aufstockung hast,wenn du mehr anrechenbares Einkommen erzielst als du bekommst.
Dann hättest du immer noch die Möglichkeit einen Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen.
Bitte !
So viel ich weiß kannst du das machen. Nur wird es dir an der Leistung angerechnet. Aber so viel ich weiß wird es so berechnet das du bis zu 100 Euro mehr hast. Würdest du aber durch deinen Nebenjob (Was ich nicht denke das es so sein wird) Mehr Verdienst wie der Satz von der Sozialhilfe im gesamten wäre, würde deine Sozialhilfe ganz weg fallen.
Komm aber nicht auf die Idee das Schwarz zu machen, den das kommt früher oder später eh raus. Dann hast du wirklich dann ein Problem an der Backe. Bei Sozialbetrug kann man sogar in den Knast einwandern. Da sind sie mit recht sehr empfindlich.
Nein nein, auf die Idee komme ich schon nicht. Selbst 100€ mehr im Monat würden mir aktuell schon helfen...! Danke für deine Antwort
Du musst alle Einnahmen anmelden.
Das weis ich, nur ändert sich die Grundsicherung dann von der Sozialhilfe zum ALG?
Das hilft mir sehr, vielen Dank für deine Antwort..!