Ist Studieren eine "Versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung"?

3 Antworten

Nein, du bist nicht in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Darunter versteht man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, also eine Beschäftigung durch die die Renten- und Arbeitslosenversicherung finanziert wird.

KathiSONNE34 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 07:34

Ok, das habe ich wohl verwechselt, "sozialversicherung" und "krankenversicherung"...Danke Gruß

Studium ist da in der Tat extra zu sehen, da würde ich deinem Arbeitgeber schon zustimmen. Gibts da nicht noch eine Option "Studium"?? Ändert aber auf jeden Fall nix dran, dass du einen 400-Euro-Job ohne Probleme (und v.a. Abgabenpflicht deinerseits) ausüben darfst.

kevin1905  11.06.2013, 13:05

Auch Minijobs sind rentenversicherungspflichtig (3,9%).

KathiSONNE34 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 07:40

...nein ein Kreuzchen für "Student" gabs nicht. Irgendwie hat wohl das Abrechnungsprogramm meines AG hinterlegt dass ich noch eine Vollbeschäftigung habe weil er das so ohne es zu Kontrollieren in sein Programm übernommen hat.

Nun ist mir eben aufgefallen dass mir bei meiner Lohnabrechnung kein Aufstockungsbetrag zur Rente abgezogen wurde, obwohl ich das eigentlich freiwillig zahlen wollte...Das ist angeblich wg. diesem falschen Häkchen bei der "versicherungspflichtigen Beschäftigung" (Die Software hat da wohl erkannt dass ich keine RV-Beiträge zahlen muss, da sie ja denkt ich habe noch einen Hauptjob...)

Naja mal sehen wie wir diese Kuh wieder vom Eis bekommen....

Danke & Gruß

NEIN!

Versicherungspflicht in der GKV ist etwas anderes als allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Dein AG hat insoweit recht, als dass jeder angestellte Job mit einem Entgelt von mehr als 450,- € eine versicherungspflichtige Tätigkeit ist.

400,- € Jobber gibts nicht mehr. Geringfügigkeitsgrenze sind 450,- €.