Ist Studieren eine "Versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung"?
Hallo zusammen,
bei mir und meinem Arbeitgeber eines Minijobs herrscht einige Unklarheit über das ausfüllen des Anmeldebogens für 400 €-Jobber:
Ich bin Student und natürlich gesetzlich krankenversichert. Muss ich nun ankreuzen dass ich eine "versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung habe"?
Ich meine ich bin ja "versicherungspflichtig", da ja jeder in Deutschland sich krankenversichern muss, und Studieren ist ja meine Hauptbeschäftigung.
Mein AG meint damit ist aber ein Vollzeitjob gemeint.
Was stimmt nun?? Danke für Eure Hilfe, Gruß, K
3 Antworten
Nein, du bist nicht in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Darunter versteht man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, also eine Beschäftigung durch die die Renten- und Arbeitslosenversicherung finanziert wird.
Ok, das habe ich wohl verwechselt, "sozialversicherung" und "krankenversicherung"...Danke Gruß
Studium ist da in der Tat extra zu sehen, da würde ich deinem Arbeitgeber schon zustimmen. Gibts da nicht noch eine Option "Studium"?? Ändert aber auf jeden Fall nix dran, dass du einen 400-Euro-Job ohne Probleme (und v.a. Abgabenpflicht deinerseits) ausüben darfst.
Auch Minijobs sind rentenversicherungspflichtig (3,9%).
...nein ein Kreuzchen für "Student" gabs nicht. Irgendwie hat wohl das Abrechnungsprogramm meines AG hinterlegt dass ich noch eine Vollbeschäftigung habe weil er das so ohne es zu Kontrollieren in sein Programm übernommen hat.
Nun ist mir eben aufgefallen dass mir bei meiner Lohnabrechnung kein Aufstockungsbetrag zur Rente abgezogen wurde, obwohl ich das eigentlich freiwillig zahlen wollte...Das ist angeblich wg. diesem falschen Häkchen bei der "versicherungspflichtigen Beschäftigung" (Die Software hat da wohl erkannt dass ich keine RV-Beiträge zahlen muss, da sie ja denkt ich habe noch einen Hauptjob...)
Naja mal sehen wie wir diese Kuh wieder vom Eis bekommen....
Danke & Gruß
NEIN!
Versicherungspflicht in der GKV ist etwas anderes als allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Dein AG hat insoweit recht, als dass jeder angestellte Job mit einem Entgelt von mehr als 450,- € eine versicherungspflichtige Tätigkeit ist.
400,- € Jobber gibts nicht mehr. Geringfügigkeitsgrenze sind 450,- €.