Gilt meine Mietvertrag-Kündigung auch, wenn die Vermieterin im Ausland ist (Erasmus)?
Hallo,
Ich möchte demnächst aus meiner WG ausziehen, allerdings ist die Hauptmieterin mit der ich den Mietvertrag geschlossen habe bald 6 Monate für ein Auslandssemester nicht da.
Wenn ich die Kündigung an sie adressiere und per Einschreiben mit Rückschein zustelle lasse, ist die Kündigung ja nach einem Tag rechtskräftig, egal ob gelesen oder nicht.
Gilt das auch, wenn sie gar nicht die Möglichkeit hat (wegen des Auslandsaufenthaltes) die Mitteilung zu lesen? Ihr Hauptwohnsitz ist ja vermutlich trotz Ersamus noch hier. Oder gelten bei Erasmus andere Regeln?
Wir trennen uns mit einigen Differenzen, deshalb finde ich die Vorstellung amüsant, dass sie erst nach Ausbleiben meiner Mietzahlung 3 Monate nach Kündigungeingang mitbekommt, dass ich ausgezogen bin.
3 Antworten
Das Problem bei einem Einschreiben mit Rückschein ist, sofern du es an ihre Meldeadresse in Deutschland schickts, dass dieses aufgrund des Auslandsaufenthalt gar nicht zugestellt werden kann.
Für Kündigungen sind Einwurfeinschreiben immer die bessere Wahl.
Nach deinen Angaben ist deine Vermieterin doch noch im Land. Du kannst jederzeit fristwahrend kündigen per Einwurfeinschreiben, nicht per Einschreiben mit RS.
Dein Auszug markiert aber nicht die Rückgabe der Mietsache, da musst du Vorsorge treffen, dass jemand die Rückgabe protokolliert und dich aus dem Mietvertrag entlässt. Die Masche Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters ohne Quittung werfen, kann ins Auge gehen. Also Lichtbilder und Zeugen rechtzeitig beschaffen oder sicherstellen.
Wenn ich die Kündigung an sie adressiere und per Einschreiben mit Rückschein zustelle lasse ...
... wird dieses - sofern sie sich bereits im Ausland befindet - nicht zugestellt werden koennen und sicher auch nicht von der Hauptmieterin auf der Post abgeholt werden. Dann geht's wieder an dich zurueck und es ist kein Zugang bei der Hauptmieterin erfolgt.
Besser Einwurfeinschreiben. Das gilt als zugestellt, wenn es im Empfaengebriefkasten landet.
... ist die Kündigung ja nach einem Tag rechtskräftig, egal ob gelesen oder nicht.
Das allerdings nur, wenn das Schreiben auch tatsaechlich zugegangen ist. Das ist es aber nicht, wenn es nicht zugestellt und auch nicht bei der Post abgeholt wurde.