Gilt eine Pergola ohne Dach als Grenzbebauung?
Hallo,
Ich möchte gern eine Pergola (ohne Überdachung) auf der Grundstücksgrenze errichten. Dort sollen Pflanzen ranken und so Sichtschutz zum Nachbarn gewähren.
Der Nachbar ist grundsätzlich einverstanden, aber ein anderer (nicht betroffener) Nachbar meint, damit käme ich über die zulässige Grenzbebauung von 15 Metern und fordert mich auf, mein Bikeport an seiner Grundstücksgrenze zu entfernen...
Bevor ich jetzt die Pergola errichte muss ich also wissen, ob diese als Grenzbebauung (in Brandenburg) gilt.
Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank
Tim
1 Antwort
Hallo.
Gem. § 6 BbgBO zählen zur "15m-Regel" lediglich Garagen und Nebengebäude, ohne Aufenthaltsräume.
Eine Pergola stellt kein "Nebengebäue" in diesem Sinne dar. Somit wird sie nicht bei der Bemessung der max. 15m Gesamtlänge an allen Grundstücksgrenzen hinzugezogen.
Die geltenden Vorschriften für Einfriedungen, eine solche stellt die Pergola auf der Grenze dar, müsst ihr aber natürlich einhalten.
vg
C
Vielen Dank!