Gilt eine Pergola ohne Dach als Grenzbebauung?

1 Antwort

Hallo.

Gem. § 6 BbgBO zählen zur "15m-Regel" lediglich Garagen und Nebengebäude, ohne Aufenthaltsräume.

Eine Pergola stellt kein "Nebengebäue" in diesem Sinne dar. Somit wird sie nicht bei der Bemessung der max. 15m Gesamtlänge an allen Grundstücksgrenzen hinzugezogen.

Die geltenden Vorschriften für Einfriedungen, eine solche stellt die Pergola auf der Grenze dar, müsst ihr aber natürlich einhalten.

vg

C

Timmi1975 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 17:38

Vielen Dank!