Carport auf Grundstücksgrenze?
Guten Morgen.
Ich habe ein kleines Problem mit meinem Nachbarn.
Dieser teilte mir mit, dass er gerne einen Carport für ein Auto auf die Grundstücksgrenze bauen würde.
Nun steht auf derselben Grenze bereits eine Doppelgarage (Länge ca. 5,5 m).
Dürfte mein Nachbar den Carport wohl zusätzlich zu der Garage ohne meine Einwilligung errichten?
Ich lebe derzeit in Niedersachsen und hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
8 Antworten
Es gibt von Bundesland zu Bundesland verschieden Regelungen bezüglich dem bau eine Carports. Grundsätzlich steht ein Carport nicht auf einem durchgängigen Fundament sondern auf Stützfundamenten. Dann (hier in B-W) ist ein Carport bei einer max. Höhe von 3 Metern über der Grundstücksoberfläche--> genehmigungsfrei.
Zu beachten wäre das im Bebauungsplan geregelte Baufenster. Aber auch hier (in B-W) gilt ein Carport nicht als Bauwerk und fällt somit auch nicht in die Regelung des Baufensters.
Wichtig dabei ist, dass das Carport in Gänze auf dem eigenen Grundstück stehen muss (also incl. Dachvorsprung und Regenrinne) das kann den hier bereits erwähnten Abstand von 20cm zur Grenz erklären.
Streng genommen müsste dein Nachbar (also hier in B-W) dich nicht einmal in Kenntnis setzen, dass er das macht, sondern könnte es einfach hinbauen.
Ist es nicht auch so, dass beim Verkauf deines Hauses der Käufer darauf bestehen kann, dass das Carport wieder weg kommt - wegen Grundstücksgrenze und so? Wenn es so wäre, dann wäre es ein gutes Argument um dagegen zu sein. Wobei man eigentlich auch so kein Argument braucht ;-).
Jedoch stellt der nachträgliche Bau dieses überdachten Unterstandes eine bauliche Maßnahme dar und benötigt in Deutschland grundsätzlich eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt.
https://www.easycarport.de/ratgeber/carport-baugenehmigung-niedersachsen
Es gibt für PKW Garage und Carpot eine eine Regelung, welche auch Bauwerke auf die Grundstücksgrenze zulässt.
Möglicherweise kannst du Einspruch dagegen beim Bauamt einlegen wegen "Überbauung". Viel Chancen dürfest du aus meiner Sicht nicht haben. Frag mal beim Bauamt nach.
Dürfte mein Nachbar den Carport wohl zusätzlich zu der Garage ohne meine Einwilligung errichten?
Nein, sofern es für das Grundstück keine besonderen Satzungen gibt, die die Regelungen der Landesbauordnung außer Kraft setzen.
Nach §5 Absatz 8, Satz 3 NBauO sind max. 9m Grenzbebauung erlaubt.
Unsere Nachbarin hat ein neues Carport., allerdings in NRW. Wir haben immer ein gutes nachbarliches Verhältnis zueinander gehabt. Beim Bauamt erkundigte sie sich nach den Bedingungen. Danach musste sie mindestens 2o cm damit von unserer Gartengrenze entfernt bleiben.