Stabmaschenzaun als Sichtschutz direkt an Grundstücksgrenze?
Nachbar plant einen Stabmaschenzun mit Sichtschutzstreifen als Sichtschutz zwischen 2 Reihenhäusern zu bauen...wir wohnen im Mittelhaus und bisher (19 Jahre lang)war der Vorgarten zu beiden Nachbarn hin offen. Wir sind im Prinzip gegen diesen Zaun, da er den Lichteinfall und die Optik stören würde. Der Nachbar hat angekündigt einen 1.64m hohen Zaun in Anthrazit bauen zu lassen und das direkt an der Grenze, da ja Zäune direkt auf der Grenze errichtet werden dürfen. Stimmt das so, oder muss er min. 50 cm von der Grenze weg bleiben. Wir wohnen hier in 74343 Sachsenheim und laut Infos vom Rathaus sind 50cm vorgeschrieben und max. 1,50 Höhe...ist der Zaun höher dann muss der Zaun entsprechend der Höhe über 1,50 weiter von der Grenze weg. DEr Nachbar hat uns vorgestern über das Bauvorhaben informiert, gestren haben wir uns entsprecehende Zäune hier in der gegend angesehen, morgen wird er den Bauunternehmer beauftragen und verlangt unser OK.
4 Antworten
Es müsste ein Bebauungsplan des Erbauers geben. Darin könnten noch Regeln über das des Gesetzes, des Kreises und der Gemeinde beinhalten.
Am sonnten kann man nützlich ein Zaun AN der Grenze setzen.
Wenn die zulässige Höhe 1,50 ist muss er sich beim Zaun daran halten. In Höhe der Terrasse ( maximal 2 Elemente) ist aber ein höherer Sichtschutz möglich. So haben es auch die meisten.
Geh zum Stadtbauamt bei Euch im Rathaus: die können Dir da sicher weiterhelfen...
Schau in die Verordnung deines Landkreises dazu! Evtl . steht die sogar im Netz.