Gilt dieses Beweismittel vorm Familiengericht?
Hallo,
ich möchte Wissen ob das Beweismittel einer illegal gemachten Sprachaufnahme vorm Familiengericht gilt? Geht um Kindesmisshandlung! Oder darf ich es einfach zur glaubhaftigkeit vorspielen?
8 Antworten
Das Gericht entscheidet, ob die Aufnahme als Beweismittel herangezogen werden kann oder nicht. Aber selbst wenn die Aufnahme verwertet werden sollte, bleibt der Tatbestand nach § 201 StGB bestehen.
Grundsätzlich können Tonbandaufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Dies ergibt sich zunächst einmal aus § 371 ZPO i.V.m. § 30 FamFG.
Eine heimliche - und damit illegale - Sprachaufnahme unterliegt allerdings grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot. Das Gericht darf die Aufnahme damit im Regelfall nicht berücksichtigen. Im Einzelfall kann aber von diesem Grundsatz abgewichen werden. Bei einer Kindeswohlgefährdung kann eine solche Ausnahme gut einmal vorliegen. Das entscheidet am Ende aber das Gericht.
Daher solltest du die Aufnahme in jedem Fall als Beweismittel ins Spiel bringen, auch wenn du dich hierdurch unter Umständen einem Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes aussetzt.
Dazu habe ich eine - zum Teil - andere Auffassung. Denn es ist gar nicht klar ob diese Sprachaufnahme wirklich illegal ist. Die/Der FS schreibt:
Geht um Kindesmisshandlung!
Da es nun auch vor dem Familiengericht ist, kann ich hier nicht ausschließen, dass nicht doch ein Rechtfertigungsgrund - hier Notstand - vorliegt. Damit wäre die Aufnahme gar nicht erst illegal/rechtswidrig.
Andererseits ist es mit illegalen Beweismitteln in der ZPO nicht speziell geregelt. Aber genau das hast du auch schon genannt.
Interessante Frage- eine heimliche Tonaufnahme ist ersteinmal eine Straftat und somit auch im Regelfall nicht als Beweismittel zulässig. Spielst du also eine solche Aufnahme bei Gericht vor wird da entsprechend auch eine nicht unerhebliche Bestrafung folgen. Bei dem Familiengericht ist das Verfahren aber ein anderes wie z.B. bei einem Strafverfahren- ich kenne es selber aus der Position des Jugendamtes. Wenn also jetzt z.B. das Jugendamt über eine solche Aufnahme den Beweis einer Kindeswohlgefährdung bekäme, ließe sich das ja nicht ignorieren. Aber wie gesagt ist und bleibt die Sache illegal.
dein beweismittel ist illegal, somit hast du dich strafbar gemacht. es wird somit nicht zugelassen. weiterhin wirst du als außenstehender garnicht bei der verhandlung sein. dort sind nur die eltern, vertretung des kindes, anwälte der eltern, richter und vertreter des jugendamtes.
dort sind nur die eltern, vertretung des kindes, anwälte der eltern, richter und vertreter des jugendamtes.
Nö, dort sind auch die, die von den jeweiligen Verteidigern als Zeugen genannt sind.
Es gilt als Beweismittel, wenn der Familienrichter die Aufnahme als Beweis zulässt. Grundsätzlich jedoch erlangen illegal beschaffte Beweise vor Gericht keine Beweiskraft.