Darf die Polizei einfach das Handy oder gar den PC wegnehmen und wie lange behalten?
Und wie lange und wann dürfen sie es ?
Wenn es als Beweismittel gilt ? Immer wenn eine Straftat, wenn auch nur Beleidigung , begangen wurde ?
11 Antworten
Wenn ein Tatbestand, der das rechtfertigt, vorliegt, darf die Polizei das. Wie lange ist abhängig vom Verlauf der Ermittlungen.
Manchmal gibts auch nichts mehr zurück wenn du Täter bist. Und ja, auch das darf die Polizei.
Um dein Eigentum einzuziehen muss die Polizei einen richterlichen BEschluss vorlegen. Diesen erhält sie aufgrund eines untermauerten tatverdachtes. Sobald die Beweismittel ( Handyspeicher, Festplatte) etc gesichert sind kannst du deine Sachen wieder haben. Sollte es hier der Fall sein rate ich dir dringend, einen Anwalt für Strafrecht aufzusuchen. und vorher jegliche Aussage abzulehnen.
Ersteinmal wird dieser nicht grundlos weggenommen. Eine Beleidigung ist kein Grund! ... gibt es einen Richterlichen Beschluss und die Polizei nimmt den Rechner mit - dann siehst Du den nie wieder!
Dann kannst Du nur noch Klagen auf Herausgabe der Persönlichen Daten.
gibt es einen Richterlichen Beschluss und die Polizei nimmt den Rechner mit - dann siehst Du den nie wieder!
das ist falsch
Wenn die Polizei es macht, gibt es einen Grund. Sie wird das Handy und den PC behalten, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Irgendwann nervt es, wenn einer alle paar Minuten reine Interessensfragen ohne reellen Hintergrund stellt, nur weil er sowas im Fernsehen gesehen oder sonstwo erfahren hat.
Dafür ist diese Plattform nicht gedacht.
Gruß Michael
Wenn man seine Fragen liest, erkennt man, dass ein reeller Hintergrund vorhanden ist.
Er stalkt Mädchen.....
er begrabscht Frauen...... stellt Fragen zu Anzeigen....