Darf man von jemandem eine Sprachaufnahme machen, wenn diese Person einem droht oder ähnliches?
Ist dies illegal?
Kann man das vor Gericht verwenden?
8 Antworten
In Deutschland ist es strafbar, heimliche Tonaufnahmen von nichtöffentlichen Gesprächen zu erstellen (die Aufnahme alleine erfüllt schon den Straftatbestand, egal was man mit der Aufnahme anschließend macht).
In Österreich ist die Aufnahme eines Gespräches grundsätzlich erlaubt, strafbar ist es allerdings, eine solche Tonaufnahme einer anderen Person vorzuspielen oder irgendwie zugänglich zu machen.
Bei der Verwendung einer ohne Zustimmung des Gesprächspartners angefertigten Tonaufnahme als Beweismittel vor Gericht erfolgt eine Interessensabwägung. Wenn es sich um eine schwerwiegende Straftat handelt, und die heimliche Tonaufnahme die einzige Möglichkeit darstellt diese zu beweisen, wird sie in Einzelfällen eventuell als Beweismittel zugelassen. Bei einem banalen Nachbarschaftsstreit oder ähnlichem aber sicher nicht. Erschwerend hinzu kommt in Deutschland die Tatsache, dass man mit der Information, dass man eine heimlich angefertigte Tonaufnahme besitzt, ja erst mal eine selbst begangene Straftat gesteht, was dann, sofern die Interessensabwägung zugunsten des Gegners ausfällt, dazu führen kann, dass man am Schluss selber wegen der heimlichen Tonaufnahme verurteilt wird.
Können kann man alles, ob es aber Ermittlungsrelevanz hat, hängt davon ab, dass bei nicht Genehmigung des Aufgenommen wenn dieser Aufnahme, eine entsprechende Tat folgt, dann ist verwertbar, sonst ist es illegal. Auch wenn eine Morddrohung ausgesprochen worden ist.
Wenn man vorher erwähnt hat, dass dieses Gespräch aufgenommen wird und nichts dagegen gesagt wird, ist es 100% legal. So wie bei Aufnahmen von Vertragsdetails am Telefon.
Das würde vor Gericht nicht gelten. Für die Polizei als Beweis (glaube ich) darf man das.
Ist es aber nicht.
Du musst vorher fragen, ob derjenige einverstanden ist. Dann ja. Des Fragen nimmste dann gleich mit auf.
Kann sich aber trotzdem lohnen, weil viele so trotzig sind und sagen: Mach doch!
Nein da es eine Verletzung des eigenen bildes/Ton wäre :)
Ich dachte bei der Polizei und dem Gericht sollte alles gleich sein?