Wann ist Familiengericht - Aufenthaltsbestimmungsrecht Urteil rechtskräftig?
Hallo,
vor ca. einem Monat hatte das Familiengericht das Urteil gefällt, dass unsere Tochter jetzt voll bei mir wohnt. Umgang usw. wurde auch geregelt. Vorher hatten wir das Wechselmodel. Jetzt warte ich auf das 'Urteil. Habe bisher nichts bekommen. Stimmt es, dass das Urteil erst rechtskräftig ist, wenn unsere Anwälte es erhalten haben + 4 Wochen? Oder ist es 4 Wochen nach Urteilsspruch rechtskräftig, auch wenn wir noch nichts schriftlich bekommen haben?
Schon mal vielen Dank
Die Daisy
6 Antworten
das urteil ist wirksam, wenn der richter es gesprochen hat
mit dem datum, wo der richter verkündet ist es rechtskräftig, nochmal eigene unterlagen studiert...
Wenn die Anwälte das Urteil vorliegen haben, haben sie 4 Wochen Zeit evtl. Einspruch einzulegen. Danach ist es rechtskräftig, und kann nur mit einem neuen Urteil aufgehoben werden.
rechtskräftig ist das urteil nach 14 tagen nach urteilsverkündung, wenn du keine, mir fällt der ausdruck gerade nicht ein...sowas wie ein einspruch, einlegst
die Gegenseite hat 4 Wochen zeit um Einspruch zuerheben.Dafür müssen sie erst mal das Urteil schriftlich haben
Wie lange kann denn so eine Urteilszusendung dauern?
kommt auf den Richter an 2-8 Wochen....leider
Einen Monat nach Zustellung an beide Parteien ist das Urteil rechtskräftig wenn keine Berufung eingelegt wird!
Wenn es zb am 13.10. zugestellt wurde läuft die Berufungsfrist am 14.11 ab und ab dem 15.11 ist es rechtskräftig. Sollte der 14. auf einen Feiertag oder einen Samstag oder Sonntag fallen läuft die Frist ab dem nÄChsten Werktag ab!
allerdings, so hab ich grade gesehen, hat es 2009 einige GEsetzesänderungen gegeben und man jetzt wohl nach neuem Recht Beschwerde einlegt!
Am besten du fragst mal bei deinem Anwalt nach! Dafür ist er ja da!!
das stimmt nicht!