Illegaler Mitbewohner?
Ab welcher Anzahl an Übernachtungen bei anderen Personen gilt man nicht mehr als 'freund der dort übernachtet', sondern als illegaler Mitbewohner?
9 Antworten
6 Wochen ununterbrochen ist da die Richtlinie. Das lässt natürlich die Möglichkeit auf, dass in Woche 7 der "Besucher" wo anders ist und dann erneut zu "Besuch" kommt.... Auch einen Hund darf er mitbringen, auch wenn für die Wohnung/das Haus ein Hundeverbot im Mietvertrag vermerkt ist.
Man kann min.6 Wochen am Stück,einen Gast bei sich wohnen lassen,solange er / sie,nicht seinen Wohnsitz auf die Adresse angemeldet hat,dann müsste nämlich vorher der Vermieter seine Zustimmung geben !!! Es sei denn,es ist der Freund / in und diese wollen in einer Partnerschaft gemeinsam in der Wohnung leben.Dann muss der Vermieter diesem Einzug zustimmen,wenn es der Wohnraum zulässt,also für 2 Personen nicht zu klein ist.
Illegal wird das erst, wenn der Mieter des Wohnraums seinen Gast zum Verlassen des Wohnraums auffordert und dieser trotzdem nicht geht. Haelt die betreffende Person sich aber mit Einverstaendnis des Mieters dort auf, ist daran auch nach Jahren nichts illegal.
Eien voellig andere Frage ist nun aber, wie lange der Vermieter das dulden muss. Bei Besuch geht man allgemein von max. 6 Wochen am Stueck aus. Dabei wird man aber sehr genau auf die individuellen Umstaende schauen und diese auch entsprechend beruecksichtigen muessen. Handelt es sich bei der betreffenden Person um den Lebenspartenr des Mieters und ist der Wohnraum ausreichend gross, wird der Vermieter ausser einer Anpassung der personenbezogenen Nebenkosten sowie der Nebenkostenvorauszahlungen keine weitere Handhabe haben.
Hallo,
also ich hab´s im Wisounterricht so gelernt.....das der besagte Freund mindestens 1mal in der Woche zuhause bzw wo anders schlafen muss und dann geht das alles seinen Gang ;)....dann dürfte niemand was sagen können!! zum.ist mir das so bekannt!
Lg
3 Monate stimmt nicht. Es sind sechs Wochen. Ist auch hier nachzulesen: