Schulanmeldung - bei geschiedenen Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht

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Grundsätzlich hast du richtig erkannt, dass beide Eltern sich bei genau dieser Frage einig sein müssen. Dein Kind müsste so um die 10 Jahre alt sein?! Dann hat es leider noch kein oder nur geringfügiges Mitspracherecht bei dieser elementaren Frage der Schullaufbahn-Auswahl.

 

Da anscheinend ein Gespräch mit dem Kindsvater nicht möglich oder gewünscht ist, rate ich zu allererst mit dem zuständigen Jugendamt in Kontakt zu treten und dich dort beraten zu lassen. Mache das bitte ohne das Kind. Nehme ggf. den Vater mit oder lasse ihn zu dem Gespräch offiziell vom Jugendamt mit einladen. Dann hast du zumindest Kommunikationsbereitschaft gezeigt...oder wenigstens vorgetäuscht ;-) Damit hast du beim Jugendamt immer die besten Karten. Meist klären sich solche Fälle bei einem betreuten Gespräch.

 

Trotz alledem wäre interessant, was dein Kind möchte. Auch wenn es noch sehr jung ist, kannst du ja mit ihm/ihr versuchen heraus zu finden, warum es diese oder jene Laufbahn wählen möchte...vielleicht sind die "Argumente" deines Kindes ja für dich und/oder den Vater nachvollziehbar und das Problem löst sich von alleine?!

 

In letzter Instanz ist natürlich das Familiengericht zuständig, welches entscheidet, welchem Vorschlag nun statt gegeben wird. Dabei werden beide Elternteile gehört und auch das Kind, auf Wunsch des Richters oder der Anwälte. Man kann hier nicht pauschal sagen, welchem der Elternteile mehr "nachgegeben" wird bzw. wurde...dazu findet man im Netz sowohl solche auch als solche Urteile. Das gilt es abzuwägen und ist hier schwer bzw. gar nicht zu klären.

 

Also:

 

1) Mit dem Kind reden...ggf. mit dem Vater zusammen...wenn möglich.

2) Beratung beim Jugendamt...ggf. erst alleine oder direkt mit Einladung an den Vater.

3) Wenn alles nichts hilft: Anwalt und ab zum Familiengericht.

 

Viel Erfolg.

Adjany 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 23:28

1. ich hab mit dem kind geredet. Es wohnt beim Vater und wurde von ihm beeinflußt, daß die Realschule besser für ihn wäre. Nach unserem Gespräch meint mein Sohn, er würde gerne es mit dem Gymnasium versuchen, obwohl ihm sein Vater (der in der Grundschule mit au und krach nicht sitzen geblieben ist) Angst machte, daß er es wahrscheinlich nicht schaffen wird. Allerdings kommt er beim Papa nicht mit seinem Wunsch durch, da der Vater einen eigenen Vorteil hat, wenn das Kind in die Realschule geht, und er weiß ja besser was gut für ihn ist und sowieso besser als die Mutter.

 

Außerdem habe ich ja beide Schulen informiert. Stimmt es, daß bei geschiedenen Eltern ihre beiden Unterschriften bei der Anmeldung notwendig sind? Die Schulrektoren sagten mir, sie hätten einen solchen Fall noch nicht gehabt. Und soweit sie wissen, eine Unterschrift reicht erstmal..

Nrathea  14.05.2011, 08:50
@Adjany

Hallo, ersteinmal danke für das Wimpelchen :-)

 

Du steckst wirklich in einer blöden Situation. Es gibt nichts Schlimmeres als das Kind zu beeinflussen...ich finde das immer unmöglich.

Aber ich finde es klasse, dass du bei den Schulen bereits Bescheid gegeben hast. Deine Frage ist nun ganz einfach zu beantworten: Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann müssen beide Elternteile unterschreiben oder zumindest zustimmen - in irgendeiner Art und Weise. Wenn ihr jedoch kein gemeinsames Sorgerecht habt, ist es tatsächlich so (vorausgesetzt, der Vater hätte das alleinige Sorgerecht) dass er entscheiden kann, wo das Kind hingeht.

 

Also:

 

1) Ihr habt gemeinsames Sorgerecht: Beide Eltern müssen unterschreiben!

2) Vater hat alleiniges Sorgerecht: Er kann alleine, ohne dich entscheiden! Deine Unterschrift ist nicht notwendig!

3) Du hast das alleine Sorgerecht (unwahrscheinlich): Du könntest alleine entscheiden und unterschreiben.

Geht mal zusammen mit eurem Kind. Und dann fragt ihr es ganz konkret - was es eig. will. ICh weiß dass es schwer ist, es zu akzeptieren, wenn es nicht so läuft wie es soll. Aber eurem Kind zu liebe, soll es selber entscheiden. Ihr könnt ihm Vor-Und NAchteile sagen. Und dann entscheidet es selbst, was es für die Zukunft will und so. Es kommt ja auch auf den Beruf an, den es später mal ausüben will. Viel Erfolg!lg:)

Das Leben ist kein Ponyhof, ab zum Gymnasium und die Eltern unterstützen das und basta!

Ich glaub es tickt, wenn Du Mutter es beim Gymnasium anmeldest, wird das Gymnasium wahrscheinlich garnicht nach der zweiten Unterschrift fragen. . . leider, aber in diesem Fall ja von Vorteil fürs Kind . . .

. . . denn wenn es auf dem Gymnasium nicht mitkommt, kann es ja immernoch die Realschule abschliessen, oder einfach nach der 10. Klasse sagen: Das wars, ich nehm den Realschulabschluß und mehr nicht. . . .

. . . das Elternteil, das sagt, das Kind soll zur Realschule, obwohl das Kind vom päd. Standpunkt her die Fähigkeiten hätte, das Gym zu schffen, soll isch mal gepflegt am Hirn packen. . . .

Nrathea  10.05.2011, 23:03

Die Antwort ist nicht gerade konstruktiv und kann viele Probleme schaffen...sowohl für die Mutter, als auch für die Schule. Gehen wir davon aus, dass die Mutter das Kind nun eigenmächtig am Gym anledet und die Schule nicht nach der zweiten Einwilligung des Vaters fragt...wenn nun der Vater einen schlechten Tag hat, kann er beide in die Pfanne hauen...das kann doch nicht im Interesse des Kindes, der Mutter, der Schule und des Vaters sein...man man man...

 

el1711  10.05.2011, 23:47
@Nrathea

Schulen fragen z.Teil wirklich nciht nachder zweiten Unterschrift. Leider. Sie müssten es sehr wohl, solange sie von gemeinsamen Sorgerecht ausgehen, wird aber nicht getan, da sie einfach davon ausgehen, das Mütter das schon richtig machen. . . leider! . . .Väter werden dabei völlig übergangen. . . klar, wenn Papa dann einen schlechten tag hat, und bei dem Gymnasium interveniert. . .deklassiert er sich selbst, denn das Gymnasium wird nicht eine Sekunde daran denken, das Kind im Gym-Lernprozess den Querelen der Eltern auszusetzen, sondern das Kind unterstützen, was ja hier offensichtlich mind. einem Elternteil abhanden gekommen ist . . .  und das ist imho fürs lernende Kind auch gut so. . 

Ich würde sagen , der, bei dem das Kind lebt, hat die erste Wahl.Leider ist das nicht immer so. Wenn ihr euch gar nicht einig werden könnt, wird das Jugendamt oder das Gericht wohl die Entscheidung fällen müssen.  Warum lasst ihr nicht euer Kind entscheiden zu welcher Schule es möchte?  Ich weiß , das man nicht alles mit Reden hinbekommt.Traurig aber wahr.

Also ich weiß nicht, wie der Westen das macht, aber bei uns entscheidet das das KIND! Allerdings haben wir auch erst ab der 7. Klasse Gymnasium, nicht ab der 5.

 

Haben denn beide das Sorgerecht? Klingt irgendwie nicht so, wenn ihr nicht miteinander redet, dann wäre es an dem mit Sorgerecht.

sumba  12.05.2011, 10:16

auch hier im wilden osten entscheidet ein kind mit versetzung in die siebte klasse nicht auf welche schule es geht. diese antwort ist schwachsinn. das lehrerkollegium entscheidet das im rahmen einer konferenz und dann fertigt der klassenlehrer für jedes kind ein gutachten an. in diesem steht dann die empfehlung zur weiterführenden schule.

wird eine realschule empfohlen,kann ein kind trotzdem aufs gymnasium, muss aber erstmal ein oder zwei wochen probeunterricht machen. dann entscheiden die lehrer dort ob sie einschätzen er ist dem gewachsen oder es muss doch auf die empfohlene schulform. ein kind entscheidet dabei nix. und es gibt auch im wilden osten in brandenburg schüler die bereits ab klasse fünf ins gymnasium gehen. das sind leistungs- und begabtenklassen in denen schüler sitzen die in der grundschule einen schnitt von 1 glatt bis 1,4 hatten. meine tochter geht seit der fünften klasse aufs gymnasium und auch hier entscheide ich ob sie zur siebten klasse dort auch weiter verbleibt oder versetzt wird auf eine realschule, so sich die noten drastisch verändern würden.

uschi28  10.05.2011, 22:46

Wer ist wir?

LadySaya  10.05.2011, 22:48
@uschi28

Die ostdeutschen Bundesländer.

DeliBoij74  10.05.2011, 22:43

genau :D