Beschluss vom Familiengericht trotz Beschwerde wirkam bzw. umsetzbar?

3 Antworten

Der Beschluss ist mit Bekanntgabe wirksam geworden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Ronox  24.08.2016, 19:34

Ja, wobei die Polizei wohl gar nicht die Kenntnisse im Verfahrensrecht hätte, um diese Frage zu beurteilen und an das Gericht verweisen würde. Im § 40 FamFG ist das Wirksamwerden von Beschlüssen u.a. in Familiensachen geregelt. Eine aufschiebende Wirkung hat die Beschwerde nur in Ausnahmefällen, hier aber nicht. Wie immer gilt, dass meine Antwort keine Rechtsberatung ersetzt.

justjen88 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 17:14

Das heisst ich kann den kleinen nächste Woche abholen, ohne befürchten zu müssen das der Kindesvater z.B. die Polizei hinzurufen kann und dann mit seiner Beschwerde begründet?

Sorry ich weiß das klingt übertrieben, aber dem KV ist zu so ziemlich allem fähig..

lieben dank schonmal

Die Frage muss deine Anwältin beantworten können. Sie kennt die vollständigen Akten, wir nicht. Ihr Schockzustand hilft dir nicht weiter. Während des Schocks sollte sie lieber herauszufinden versuchen, was nun zu tun ist. Das ist ihre Aufgabe.

Sie könnte beispielsweise mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite Verbindung aufnehmen und versuchen, eine Lösung im Sinne des Kindes herbeizuführen. So eine Lösung muss die Rechtskraft/das eingelegte Rechtsmittel nicht notwendigerweise berühren.

"Ich weiß das der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist,"

Dann ist es so.

justjen88 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 17:09

Wirksamkeit und Rechtskraft sind aber laut Gesetzestext 2 unterschiedliche Dinge