Beschluss vom Familiengericht trotz Beschwerde wirkam bzw. umsetzbar?
Guten Tag Folgendes Problem: Nach einem fast 3 jährigem Kampf vorm Familiengericht habe ich endlich einen Beschluss erhalten, dass das Aufenthaltsbestimmungrecht (kurz:ABR) auf mich allein überträgt, da dem Kindeswillen entsprochen wurde. Ein weiterer Beschluss das ich die Schule für die Einschulung bestimmen darf ebenfalls.
Nun hat der Kindesvater Beschwerde eingereicht. Problem ist. in 2 Wochen ist Einschulung. Wir sollten den kleinen nächste Woche Mittwoch abholen und Donnerstag mit ihm zur Grundschule.
Ich weiß das der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, aber Wirksamkeit ist doch etwas anderes oder? Ich kann doch jetzt nicht einfach nix tun und der kleine kommt doch in eine andere Schule... :-(
Meine Anwältin sagte heute nur: ich bin selbdst geschockt, und muss schauen was ich machen kann.
Vielleicht hat ja jemand bereits einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir helfen....
Vielen Dank
3 Antworten
Der Beschluss ist mit Bekanntgabe wirksam geworden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Ja, wobei die Polizei wohl gar nicht die Kenntnisse im Verfahrensrecht hätte, um diese Frage zu beurteilen und an das Gericht verweisen würde. Im § 40 FamFG ist das Wirksamwerden von Beschlüssen u.a. in Familiensachen geregelt. Eine aufschiebende Wirkung hat die Beschwerde nur in Ausnahmefällen, hier aber nicht. Wie immer gilt, dass meine Antwort keine Rechtsberatung ersetzt.
Das heisst ich kann den kleinen nächste Woche abholen, ohne befürchten zu müssen das der Kindesvater z.B. die Polizei hinzurufen kann und dann mit seiner Beschwerde begründet?
Sorry ich weiß das klingt übertrieben, aber dem KV ist zu so ziemlich allem fähig..
lieben dank schonmal
Die Frage muss deine Anwältin beantworten können. Sie kennt die vollständigen Akten, wir nicht. Ihr Schockzustand hilft dir nicht weiter. Während des Schocks sollte sie lieber herauszufinden versuchen, was nun zu tun ist. Das ist ihre Aufgabe.
Sie könnte beispielsweise mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite Verbindung aufnehmen und versuchen, eine Lösung im Sinne des Kindes herbeizuführen. So eine Lösung muss die Rechtskraft/das eingelegte Rechtsmittel nicht notwendigerweise berühren.
"Ich weiß das der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist,"
Dann ist es so.
Wirksamkeit und Rechtskraft sind aber laut Gesetzestext 2 unterschiedliche Dinge