Gilt die 26 Wochen Regelung für Werkstudenten nur in der vorlesungsfreien Zeit?
In der vorlesungsfreien Zeit darf man ja als Werkstudent bekanntlich 40 Stunden die Woche arbeiten. Die Semesterferien sind aber oftmals nicht 26 Wochen lang. Daher meine Frage: Könnte man theoretisch auch während der Vorlesungszeit über die 20h Grenze gehen ohne den Werkstudentenprivileg zu verlieren? Ich bitte nur Antworten von Leuten, die sich auch im Arbeitsrecht für Werkstudenten auskennen.
2 Antworten
- Sozialversicherungsrechtlicher Werkstudentenstatus (nur RV-Beiträge).
Während der Vorlesungszeit darf die 20-Stunden-Wochengrenze generell nicht überschritten werden - das gilt für jede einzelne Woche - einmal überschreiten = Ende des Werkstudentenstatus - es gibt keine Durchschnittsbetrachtung wie z. B. im Durchschnitt im Monat oder im Jahr.
Außerhalb der Vorlesungszeit gibt es keine Stundenbeschränkung (z. B. nachts, Semesterferien, Wochenende, Feiertage).
Diese Zeiten außerhalb der Vorlesungszeit sind aber auf max. 26 Wochen im Jahr beschränkt.
Bei Kombination:
Wenn man z. B. 20 Std. während der Vorlesungszeit beschäftigt ist und 5 Std. am Samstag (privilegierte Zeit), dann wären die 20 Std. überschritten und man dürfte das nur 26 Wochen machen.
Wenn man z. B. 20 Std. während der Vorlesungszeit von Montag bis Donnerstag beschäftigt ist und 5 Std. freitags (nicht privilegierte Zeit) einen Minijob machen würde, dann führt das zum Verlust des Werkstudentenstatus, da jede berufliche Tätigkeit bei der 20-Stunden-Wochengrenze mit einbezogen wird (auch selbständige Tätigkeiten würden berücksichtigt).
Zeitjahr der Beschäftigung - nicht Kalenderjahr
Ich versteh nicht genau, was man mit dem Zeitjahr meint. Also das Jahr beginnt dann quasi, sobald ich mit der Beschäftigung anfange?
Ja...
Du meinst wohl 20 Wochenstunden!?
Weiterhin gilt laut studis-online.de folgendes:
3. Die 20-Stunden-Regel für Jobs in der VorlesungszeitDu bist als ordentliche/r Studierende/r anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbst. Sofern du eine Anstellung hast, in der du mehr arbeiten musst, geht man davon aus, dass dein Studium hinter deinem Job zurücktritt und du mehr Arbeitnehmer bist als Studierende/r. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien kannst du problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn du dies häufiger machst, musst du allerdings die 26-Wochen-Regel beachten.
Arbeitest du (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, darfst du ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten. In diesem Fall musst du aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst deine Zeit und Arbeitskraft trotz Job überwiegend dem Studium widmen.
- Der Job muss außerdem befristet sein, und zwar auf maximal 26 Wochen. (Diese Voraussetzung gilt seit dem 1.1.2017.)
https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php#20-stunden-regel
Okay, danke. Gelten die 26 Wochen immer vom 1. Januar bis 31. Dezember oder ab dem Zeitpunkt, wo ich meinem Vertrag unterschreibe. (Beispiel vom 20. Mai 2022 bis zum 19. Mai 2023 gelten die 26 Wochen).