Werkstudent Urlaubsgeld Sonntagszuschlag?
Hallo zusammen,
angenommen, es sei folgende Situation: ein Vollzeitstudent arbeitet nebenbei ca. 14h/Woche, wobei die Arbeitstage Sonntags und Montags sind. Anstellung natürlich auf Werkstudentenbasis. Gezahlt wird im Betrieb nach Tarif.
Sonntags gibt es demnach einen Zuschlag von 50% auf den Lohn. Dieser wird bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten auch gezahlt, wenn diese Sonntags Urlaub nehmen. Der Werkstudent allerdings bekommt den Zuschlag nicht bezahlt, wenn er sich Sonntags Urlaub nimmt.
Würde das nicht aber gegen das Prinzip verstoßen, dass Werkstudenten gleich zu behandeln sind, wie Festangestellte? Hat der Student ein Anrecht darauf, dass auch ihm der Zuschlag beim Urlaubsentgeld gezahlt wird? Wenn ja, welche Argumentation/Gesetzespassage steckt dahinter?
4 Antworten
Ist mir klar der wieder Spruch
Ich meinte damit er wird ja nicht gezwungen dort zu arbeiten wo er die Chance bekommt als ungelernte Kraft sich etwas dazu zu verdienen
Oder gibt bei den Werk nur Facharbeiter Studenten
Wen eine Firma wie beispielsweise dort wo Ich tätig bin Studenten Heilfertigkeiten machen
Ist er in meinen Augen gleich zu stellen mit ein Praktikanten der bezahlt wird für gute arbeit und viele Anfängerfehler der der Betrieb mit einkalkulieren muss
Aber nur vielleicht deswegen wird er nicht gleich gestellt wie ein Fest und ausgelernter Mitarbeiter
Und selbst wenn es so wäre?
Du solltest aufhören so kleinkariert zu denken. Wenn du das nämlich ansprichst, hast du schneller eine Kündigung am Hals als du schauen kannst.
Haha, du bist geil. Also angenommen, das Geld steht mir wirklich zu: dann sollte ich meinem Arbeitgeber dieses Geld einfach in den Arsch schieben? Hast du Belege für diese Klagen mit 6-stelligen Schulden am Ende? Irgendwie hast du das Prinzip von Arbeitnehmerrechten glaub ich nicht ganz begriffen, nach deiner Theorie brauchen wir dann auch keine Gewerkschaften, keinen Betriebsrat etc. und wir lassen uns einfach alle ausbeuten. Danke für deine fachkundige, inhaltlich sau hilfreiche Meinung hier.
By the way: offensichtlich hast du wirklich keine Hobbies, wenn du unter so viele Fragen so viel Müll schreibst und damit beweist, dass du außer deinem Informatikrotz keine Ahnung von irgendwelchen Dingen hast. Hadi Tschü und Bussi :-*
Jau, generell sollten Arbeitnehmer niemals auf Missstände hinweisen, da sie Angst vor einer Kündigung haben müssen. Ich hoffe du wirst unter Mindestlohn bezahlt, hast 10 Tage Urlaub im Jahr und gehst 15 Stunden am Tag arbeiten. Aber sprich das nicht an, du könntest gekündigt werden...
Seit wann müssen Werkstudenten und normale Arbeitnehmer gleich behandelt werden? Habe ich noch nie gehört und ist auch bei zB 13. Gehalt, Bonuszahlungen oder Weihnachtsgeld nicht der Fall.
Es gibt das Gleichbehandlungsgesetz. Kurz googeln, dann stößt man auch drauf. Auch wenn der Artikel etwas älter ist, vermutlich trotzdem immer noch aktuell.
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-11/arbeitsrecht-weihnachtsgeld-werkstudent
Und in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag steht nichts, was dem entgegensteht?
Tatsächlich nichts gefunden dazu.
Prinzipien gibt es für Leiharbeiter die das selbe machen wie ein fester Mitarbeiter ja auch nicht
Urlaubsgeld die meisten sind doch nur in den Semesterferien an jobben oder Übergänge zu überbrücken
sie müssen mit Ihrer Stundenzahl ja auch erstmal Urlaub erarbeiten
Ich dachte Studenten gehen freiwillig arbeiten weil sie das Geld brauchen
Ich glaube da versiehst Du dich
kein Arbeitnehmer bekommt Zuschläge für So und Feiertage wen er nicht anwesend ist
Sonst könnte man sich ja jeden Sonntag Urlaub nehmen und bekommt Urlaubsgeld und Zuschläge
Kein Problem
Wenns mal nicht mehr reicht
kannst ja Dir ne Zweite Meinung einholen
Ist mir klar der wieder Spruch
Ich meinte damit er wird ja nicht gezwungen dort zu arbeiten wo er die Chance bekommt als ungelernte Kraft sich etwas dazu zu verdienen
Oder gibt bei den Werk nur Facharbeiter Studenten
Wen eine Firma wie beispielsweise dort wo Ich tätig bin Studenten Heilfertigkeiten machen
Ist er in meinen Augen gleich zu stellen mit ein Praktikanten der bezahlt wird für gute arbeit und viele Anfängerfehler der der Betrieb mit einkalkulieren muss
Aber nur vielleicht deswegen wird er nicht gleich gestellt wie ein Fest und ausgelernter Mitarbeiter
Respekt!
"Ist er in meinen Augen gleich zu stellen mit ein Praktikanten"
Gut, dass der Gesetzgeber das anders sieht. Und warum müssen Menschen eigentlich so viel Dünnschiss dazu geben, wenn sie absolut null Plan vom Thema haben? Danke, reicht dann jetzt auch.
Ich glaub du verstehst die Frage nicht ganz richtig und hast zudem noch ein ganz verdrehtes Bild von Studenten. Die meisten arbeiten während ihres Studiums, um sich selbiges zu finanzieren.
- "Ich dachte Studenten gehen freiwillig arbeiten weil sie das Geld brauchen"
Wow, mehr Widerspruch in einem Satz geht kaum.
- "Kein Arbeitnehmer bekommt Zuschläge für So und Feiertage wen er nicht anwesend ist" -
Doch genau das bekommt er. Laut unten stehendem Link nämlich deswegen, weil der AG verpflichtet ist, im Urlaubsfall genau so zu zahlen, wie wenn der AN anwesend wäre.
- "Fortzuzahlen ist also die Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne die Fehlzeit erhalten hätte (§2 und §4 EntgFG)."
- https://www.lohndirekt.de/lohnupdate/verpflichtung-zur-lohnfortzahlung-von-regelmaessigen-zuschlaegen-im-krankheitsfall-und-urlaubsentgelt-gemaess-entgeltfortzahlungsgesetz-entgfg-2792.html
Deswegen die Frage: angenommen, die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bekommen beim Urlaub den Zuschlag, der Student aber nicht - ist das rechtlich korrekt?
Das wird aus gutem Grund nicht angesprochen.
Deutschland ist kein Land wo die Justiz Gerechtigkeit schafft.
Es gab Fälle, da haben solche Klagen den Arbeitnehmer 6 stellige Schulden eingnebracht, weil er meinte er sei im Recht (was er theoretisch auch war). Nur liegen Theorie und Praxis vor Gerichtganz ganz weit auseinander