Arbeitsrecht - Gilt minimale Arbeitszeit nur für AN ist oder muss AG auch minimale Arbeitszeit anbieten - Werkstudent?

1 Antwort

Ein Vertrag beruht immer auf Gegenseitigkeit. Wenn ein Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer einseitig benachteiligt, verstößt er gegen die "guten Sitten" und ist nichtig.

Der AG kann also z.B. nicht einfach den Mindestlohn umgehen.

Und wenn der AN verpflichtet ist, 10 Stunden zu arbeiten, muss der Betrieb ihn auch 10 Stunden effektiv beschäftigen. Kann er das nicht gewährleisten, muss er diese 10 Stunden trotzdem bezahlen.