Arbeitsrecht - Gilt minimale Arbeitszeit nur für AN ist oder muss AG auch minimale Arbeitszeit anbieten - Werkstudent?

1 Antwort

Ein Vertrag beruht immer auf Gegenseitigkeit. Wenn ein Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer einseitig benachteiligt, verstößt er gegen die "guten Sitten" und ist nichtig.

Der AG kann also z.B. nicht einfach den Mindestlohn umgehen.

Und wenn der AN verpflichtet ist, 10 Stunden zu arbeiten, muss der Betrieb ihn auch 10 Stunden effektiv beschäftigen. Kann er das nicht gewährleisten, muss er diese 10 Stunden trotzdem bezahlen.

Koston85 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 12:51

Mit welchem Paragraphen könnte ich das begründen?

"Und wenn der AN verpflichtet ist, 10 Stunden zu arbeiten, muss der Betrieb ihn auch 10 Stunden effektiv beschäftigen. Kann er das nicht gewährleisten, muss er diese 10 Stunden trotzdem bezahlen."

DerHans  27.04.2022, 12:53
@Koston85

Das musst du nicht begründen. Das ist einfach logisch. Wenn der AG das nicht einsehen will, musst du dir einen anderen Job suchen.

Koston85 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 12:54
@DerHans

Oder klagen

DerHans  27.04.2022, 12:55
@Koston85

Das kannst du aber immer erst dann, wenn du belegen kannst, dass der Arbeitgeber dich übervorteilt.

Koston85 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 12:46

Der Mindestlohn wird ja nicht umgangen. Der wird ja pro Stunde gezahlt.

DerHans  27.04.2022, 12:48
@Koston85

Was verstehst du nicht an: (z.B.) ?