Gibt es Gesetzestexte ob ein ausgebauter Dachstuhl zu Wohnfläche zählt?
Hallo ich habe mal eine Frage, habe vor kurzem gelesen dass ein ausgebauter Dachstuhl wenn er über eine Einschubleiter betretbar ist nicht zur Wohnflächen berechnung gezählt werden darf. Ein Gutachter hat dies aber anders gesehen und es anteilmässig eingerechnet weil ein Heizkörperanschluss vorhanden ist. Allerdings kann ich dies nicht nachvollziehen da eine Einschubleiter ja keine richtige Treppe ist die zum Wohnraum führt. Weiß hier zufällig jemand mehr oder kann sogar Urteile bennen wo ich Hilfe bekomme. Danke erstmal....
Grüße Divina
3 Antworten
Eigentlich finde ich das schon von der Logik her schon unverständlich. Wenn man zur Miete wohnt, werden auch die qm von Dachschrägen abgezogen und nicht als Wohnraum in die Miete einberechnet. Ggf. würde ich mich an deiner Stelle beim Mieterbund erkundigen.
Albatross hat dir eigentlich die Frage gut beantwortet.. Wenn im Mietvertrag steht, dass der ausgebaute Dachboden zur Wohnung gehört, dann zählt die Fläche, wie bereits auch von Albatros beantwortet, zur Wohnung. Es gibt im privaten Bereich keine Vorschriften, wie der Aufstieg in den Dachboden hergestellt sein muss. Der Aufstieg muss sicher begangen werden können, auch wenn nur eine Ausziehleiter den Zugang zum Dachboden ermöglicht und der Dachboden als Wohnraum zählt. Anders würde das aussehen, wenn du jedesmal eine Leiter in der Luke anstellen müsstest, um auf den Dachboden gelangen zu können Da würde man nicht von einem sicheren Aufstieg ausgehen und den Dachboden nicht zum Wohnraum zählen können.
Abstellräume innerhalb der abgeschlossenen Wohnung zählen zur Wohnfläche. Da hier mit Sicherheit Dachschrägen vorhanden sind, darf der Vermier hier nur entspr. der Wohnflächenverordnung diese Räumlichkeit als Wohnfläche anrechnen. Das bedeutet: Lichte Höhe bis 1 m = Null %, bis 2 m = 50 %, darüber = 100 %. Prüfe demgemäß die anrechenbare Wohnfläche und die übrige Wohnfläche gleich mit. Sollte eine Abweichung von mehr als 10% zu der im MV angegebenen Wohnfläche bestehen, hättest du Anspruch auf entsprechende Mietminderung und Erstattung rückwirkend bis zu 10 Jahren.
Die Frage war doch eine völlig Andere ob ein Speicher der Ausgebaut ist wenn auch nicht schön der aber nur mit einer Lucke über eine Ausziehbareleiter erreichbar ist ob der anteilmäßig zur Wohnfläche gerechnet werden darf( ja es gibt schrägen und ja es gibt Stellen die über 2 Meter sind). Es geht doch um die Ausziehleiter ob ein Speicher der keine richtige Treppe hat Wohnfläche sein kann oder nicht das ist die Frage und nicht der Rest der Wohnfläche...es ist ja alles gemessen.
Deine Intervention nahm ich zum Anlass, mich nochmals intensiv mit deinem Problem zu befassen. Zunächst möchte ich von dir wissen, ob dieser Dachraum offiziell im Mietvertrag aufgeführt ist und mit welcher Nutzungsbestimmung (Wohnraum, Abstellraum, Hobbyraum). Des Weiteren, wie er ausgestattet ist (mit Fenster, gedämmt).
Ganz allgemein möchte ich verweisen auf die"Verordnung zur Berechnung der Wohnflächen vom 25.11.2003". Dort heißt es im § 2 (3) 1.u.a.wie folgt "Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume: ... d) Bodenräume; 2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechtes der Länder genügen".****** Wenn nun der Raum offensichtlich ein Boderaum ist, sollte man meinen können, dass das kein anrechenbarer Wohnraum ist. Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du wohnst, könntest du im Netz über google **Stichwort Bauordnungsrecht im Land xyz" dich schlau machen. Da der Boden verm. vom Vermieter zum Zwecke der Gewinnoptimierung der Wohnung ausgebaut wurde, bedurfte er diesbezüglich der bauaufsichtlichen Zulassung incl. der Prüfung der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen. Lass dir vom Vermieter diese Dokumente vorlegen, macht er das nicht bzw. verweigert er das, kannst du selbst zum zuständigen Bauamt gehen (Mietvertrag mitnehmen) bzw. schriftlich anfragenund um Auskunft bitten. Möglicherweise ist das ein Schwarzbau. Das hätte dann gewiss Folgen.
Ich hoffe, deine Frage nunmehr beantwortet zu haben. Vor Ort ließe sich das gewiss abschließend noch besser klären. Gegebenenfalls suche Unterstützung beim örtlichen Mieterverein.
natürlich zählt das Dachgeschoss als Wohnfäche, allerdings nicht der Teil der Fläche über der die Höhe bis zur Decke geringer ist als 1000 mm (1 Meter)
lg, Anna
Ja es ist auch unverständlich.Da es ja ein ausgebauter Speicher ist der aber weiterhin nur über diese Dachluke mit Auzugtreppe zu erreichen ist also keine richtige Treppe. Gibt es denn niemanden der da was verbindliches weis?