Wieviel Prozent kann man beim Vergleichswertverfahren für einen unausgebauten Spitzboden abziehen?
Vor einem Jahr habe ich mir eine Immobilie gekauft, über der ein unausgebauter Spitzboden liegt. Es gibt keinen Wasseranschluss, keine Heizung, keine Steckdosen, keine Dämmung, die Wände sind unverputzt. Diesen Spitzboden möchte ich der Eigentümergemeinschaft abkaufen, um meinen Wohnraum zu erweitern. Da ich ja den Quadratmeterpreis meiner Wohnung kenne, würde ich diesen auf die Wohnfläche des Spitzbodens umlegen, abzüglich eines prozentualen Anteils dafür, dass der Spitzboden noch komplett ausgebaut werden müsste. Gerne würde ich wissen, ob jemand Erfahrung hat und mir einen groben Wert für den prozentualen Abzug nennen kann. Ich möchte die ETG keinesfalls übervorteilen, sondern einen fairen Kaufpreis zahlen.
3 Antworten
Das ist vom Verfahren her nicht ganz einfach. Wenn der Spitzboden Wohnfläche werden soll, muss die Teilungserklärung geändert werden. Dem müssen alle Eigentümer zustimmen und die Zustimmung muss notariel beglaugigt werden. Mit dem Vorhaben sind - wenn es dann gelingt - also erhebliche Verfahrenskosten verbunden.
Den Wert des Dachgeschossrolings kann man bestimmen durch vergleichbare Angeboten z. B. im Internet. Der Bodenrichtwert wird hier auch eine Rolle spielen.
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Hallo,
du wirst dich mit der Eigentümergemeinschaft einigen müssen und so viel zahlen, wie es dir Wert ist. Hast du mal über den Bauantrag nachgedacht (Nutzungsänderung)?
Danke für deine Antwort! Bei Kauf der Wohnung habe ich mich anwaltlich beraten lassen, auch was die Teilungserklärung betrifft. Nach Aussage des Anwalts muss man keinen Bauantrag stellen, da der Spitzboden laut TE als Wohnraumerweiterung vorgesehen ist und der Durchbruch aus meiner Wohnung lediglich mit einem Betonstopfen geschlossen ist.
Vielen Dank für deine Antwort! Über Änderung der Teilungserklärung etc. bin ich informiert und auch die Kosten die diesbezüglich auf mich zukommen.Um diese Kosten geht es mir nicht, sondern nur um einen fairen Kaufpreis, den ich den Miteigentümern des Hauses zahlen will. Und deshalb erscheint mir das Vergleichswertverfahren hier am sinnvollsten, da ich durch den Kauf der Eigentumswohnung im letzten Jahr weiss, wie hoch ein angemessener Quadratmeterpreis in dieser Lage, in diesem Gebäude ist.Deshalb hätte ich gerne eine Schätzung, was man prozentual für nicht ausgebauten Wohnraum abziehen kann.Trotzdem noch mal Danke! für deine Antwort!!
Dankeschön!!
Wenn ich mir die Kaufangebote für die Rohlinge in Berlin ansehe, scheint der Ausbauzustand keine große Rolle zu spielen.
Ich denke du benötigst dort nur Heizungkörper , Trockenbau, Maler und Elektroinstalation, keine Sanitärinstalation. Grobe Schätzung deshalb 500 €/². Prozentuale Angaben helfen dir nicht weiter, weil die Basis unklar ist und die Angelegenheit letzlich Verhandlungssache.
Im Vergleichswertverfahren gibt es schließlich immer noch einen Marktanpassungsfaktor, damit ist Polen offen für alles mögliche.