Wieviel Prozent kann man beim Vergleichswertverfahren für einen unausgebauten Spitzboden abziehen?

3 Antworten

Das ist vom Verfahren her nicht ganz einfach. Wenn der Spitzboden Wohnfläche werden soll, muss die Teilungserklärung geändert werden. Dem müssen alle Eigentümer zustimmen und die Zustimmung muss notariel beglaugigt werden. Mit dem Vorhaben sind - wenn es dann gelingt - also erhebliche Verfahrenskosten verbunden.

Den Wert des Dachgeschossrolings kann man bestimmen durch vergleichbare Angeboten z. B. im  Internet. Der Bodenrichtwert wird hier auch eine Rolle spielen.

http://kleinanzeige.focus.de/wohnung-kaufen/dachgeschossrohling-berlin-kaufen.html

Hallo,

du wirst dich mit der Eigentümergemeinschaft einigen müssen und so viel zahlen, wie es dir Wert ist. Hast du mal über den Bauantrag nachgedacht (Nutzungsänderung)?

missmausa 
Beitragsersteller
 15.05.2017, 20:50

Danke für deine Antwort! Bei Kauf der Wohnung habe ich mich anwaltlich beraten lassen, auch was die Teilungserklärung betrifft. Nach Aussage des Anwalts muss man keinen Bauantrag stellen, da der Spitzboden laut TE als Wohnraumerweiterung vorgesehen ist und der Durchbruch aus meiner Wohnung lediglich mit einem Betonstopfen geschlossen ist.

Vielen Dank für deine Antwort! Über Änderung der Teilungserklärung etc. bin ich informiert und auch die Kosten die diesbezüglich auf mich zukommen.Um diese Kosten geht es mir nicht, sondern nur um einen fairen Kaufpreis, den ich den Miteigentümern des Hauses zahlen will. Und deshalb erscheint mir das Vergleichswertverfahren hier am sinnvollsten, da ich durch den Kauf der Eigentumswohnung im letzten Jahr weiss, wie hoch ein angemessener Quadratmeterpreis in dieser Lage, in diesem Gebäude ist.Deshalb hätte ich gerne eine Schätzung, was man prozentual für nicht ausgebauten Wohnraum abziehen kann.Trotzdem noch mal Danke! für deine Antwort!!

lesterb42  14.05.2017, 09:03

Wenn ich mir die Kaufangebote für die Rohlinge in Berlin ansehe, scheint der Ausbauzustand keine große Rolle zu spielen. 

Ich denke du benötigst dort nur Heizungkörper , Trockenbau, Maler und Elektroinstalation, keine Sanitärinstalation. Grobe Schätzung deshalb 500 €/². Prozentuale Angaben helfen dir nicht weiter, weil die Basis unklar ist und die Angelegenheit letzlich Verhandlungssache.

Im Vergleichswertverfahren gibt es schließlich  immer noch einen Marktanpassungsfaktor, damit ist Polen offen für alles mögliche.

missmausa 
Beitragsersteller
 15.05.2017, 20:47
@lesterb42

Dankeschön!!