Gibt es eine Pflicht für Grünflächen auf dem Grundstück?
Gibt es in Hessen die Pflicht auf einem Grundstück (keine Neubebauung), dass wie das umliegende Gebiet mischbebaut ist, eine Grünfläche zu haben und wenn ja, mit welcher Grundlage und wieviel Prozent der Grundstücksfläche müsste begrünt sein? Gibt es eine Alternative, wie z.B. sich an fremden Grünflächen zu beteiligen oder eine Gebühr für das Fehlen solcher? Wie hoch wäre eine Strafe, wenn die Grünfläche einfach entfernt würde?
2 Antworten
Das kann im Bebaunngsplan geregelt sein oder in einer separat gültigen örtliche Bauvorschrift. Da man bei Wohngebieten eh nie alles, meist sind max. 40-60% inkl. Zufahrten, Terrassen, Gebäuden erlaubt, versiegeln darf, gilt für den Rest die Landesbauordnung. Die besagt meist in etwa, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen sind. Zur Strafe kann ich nichts belastbares sagen. Auf jeden Fall steigen aber mit der versiegelten Fläche auch die Abwassergebühr.
Dies ist im Bebauungsplan geregelt.