Elternbeirat - Welche Rechte, welche Pflichten?

2 Antworten

Och, ihr seid die ersten, die beim Kindergartenfest aufbauen und die letzten, die zum Schluß aufräumen.. :p

Nee. Guckst du hier:

Der Elternbeirat

In den Kita-Gesetzen und -verordnungen der Bundesländer wird im Detail geregelt, wie die Elternvertretung gewählt wird und welche Rechte ihr zukommen. Dementsprechend gibt es von Land zu Land große Unterschiede. Diese zeigen sich schon in der Bezeichnung der Elternvertretung, die z.B. "Elternrat", "Elternausschuss" oder "Kindergartenbeirat" heißen kann. Hier sind nur Eltern Mitglieder, die aber zu vielen Sitzungen die Kita-Leitung (und den Träger) einladen. Hingegen verweisen Begriffe wie "Kindertagesstätten-Ausschuss", "Rat der Einrichtung" oder "Kuratorium" darauf, dass hier grundsätzlich neben den Eltern auch die Fachkräfte und der Träger vertreten sind. Die "Kräfteverhältnisse" werden im Landesrecht festgelegt. Da die Gremien aber nicht darauf angelegt sind, Mehrheitsbeschlüsse herbeizuführen, spielen die Zahlenverhältnisse keine entscheidende Rolle. Vielmehr soll möglichst ein Einvernehmen der Beteiligten angestrebt werden.

Die Elternvertreter/innen werden in der Regel zu Beginn des Kita-Jahres nach landesspezifischen Vorgaben gewählt. Der Elternrat ist Ansprechpartner für alle Eltern der Einrichtung, aber auch für das Personal und den Träger der Kindertageseinrichtung. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen, prüft sie und bringt sie gegenüber Kita-Leitung und Träger ein. So wird die Elternvertretung zum "Sprachrohr" der gesamten Elternschaft.

Der Elternbeirat tritt mehrmals im Verlauf des Jahres zusammen. Die Mitspracherechte sind von Land zu Land unterschiedlich und umfassen beispielsweise:

das Recht auf Information über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten durch Kita-Leitung und Trägerdie bauliche, einrichtungsmäßige und sächliche Ausgestaltung der Kindertagesstätteorganisatorische und finanzielle Angelegenheiten (z.B. die Höhe der Elternbeiträge)der Umfang der Personalausstattung, die Einstellung und Kündigung von Fachkräftendie Öffnungs- und SchließzeitenKriterien für die Aufnahme von Kinderndie Grundsätze der pädagogischen Konzeptiondie Jahresplanungzusätzliche pädagogische Angebote wie z.B. Sprach-, Musik- oder Schwimmkurse unter Mitwirkung externer Fachleutedie Elternarbeit der Kindertageseinrichtungusw.

Der Elternvertretung werden keine echten Entscheidungskompetenzen zugesprochen, da diese als unvereinbar mit der pädagogischen Eigenverantwortung der Fachkräfte und dem Entscheidungsrecht der Träger gelten. So hat der Elternbeirat nur ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht. Er kann aber auch auf diesem Wege einen großen Einfluss ausüben, insbesondere wenn ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis zwischen ihm, der Kita-Leitung und dem Träger besteht.

Der Elternrat kann eigene Informationsabende, Gesprächskreise für Eltern, einem Elternstammtisch, ein Elterncafé oder ähnliche Veranstaltungen organisieren und die Eltern zum Engagement "animieren". Ferner kann er die Zusammenarbeit mit der Schule, der dortigen Elternvertretung und dem Jugendamt fördern.

Elternbeiräte geben den Fachkräften Feedback hinsichtlich der Bedürfnisse und Zufriedenheit der Eltern und stellen sich schützend vor sie, falls einzelne Eltern unerfüllbare Wünsche oder unberechtigte Kritik äußern. So sind sie auch Bündnispartner und Wegbegleiter der Pädagog/innen. Schließlich können Elternräte einen Fördervereingründen und damit der Kindertageseinrichtung eine neue Finanzierungsquelle erschließen.

Die Elternvertreter/innen können sich zu Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Landeselternräten zusammenschließen oder müssen dies laut Landesrecht. So können sie auch auf der örtlichen Ebene (z.B. gegenüber dem Jugendamt) oder auf der Landesebene (z.B. gegenüber dem zuständigen Ministerium) Einfluss ausüben.

Quelle: http://www.kindertagesbetreuung.de/elternvertretung.html

kolom 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 21:24

vielen Dank erstmal für die Infos.

Mich interessiert, ob es da eine rechtliche Grundlage für gibt, in der das alles geregelt ist? In welchem Gesetz steht das?

Ich habe bisland für Hessen nur das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch gefunden, dort gibt es einen §27 für Elternbeirat, dieser ist aber alleine ziemlich nichtssagend wie ich finde

das steht genau im KINDERTAGESSTÄTTENGESETZ deines Bundeslandes.

Das Büchlein kannst du einsehen bei der <leitung oder dem träger oder beim Jugendamt oder imNetz