Kanal -Sanierung

4 Antworten

Normalerweise wird das Abwasser nach dem Wasserverbrauch berechnet, abzüglich des Gartenwassers, das über besondere Wasseruhren gemessen werden muss. Falls nicht wird das Gartenwasser aus der Leitung in die Abwassergebühren einbezogen. Das behördlich errechnete Regenwasser muss zusätzlich als Abwasser bezahlt werden.

Dein Nachbar zahlt also sein Abwasser selbst. Allerdings nutzt er Eure Rohre zur Ableitung. So müsste er eigentlich auch zu deren Reparatur und Sanierung beitragen. Ob Ihr ihn abklemmen dürft, weiß ich nicht. Falls ja, wäre er bestimmt schnell zur Zahlung bereit. Also benötigt Ihr sehr kompetenten juristischen Rat. Dabei müsst Ihr aufpassen, dass der Anwalt Euch nicht in einen nicht gewinnbaren Prozess schickt. Der Anwalt gewinnt nämlich an jedem Prozess, gleich ob er wie erwartet ausgeht.

"Hausanschlussleitungen" sind Sache der Grundstückseigentümer.

Wenn Leitungen von Nachbarn über Naschbargrundstücke verlaufen sind sie nach BGB grundsätzlich geschützt, auch ohne Grundbuch oder Baulasteintragungen. Das schließt nicht aus, dass eine Verlegung verlangt werden kann, wenn technisch möglich.

Über Kosten der Verlegung und Kosten der Leitungssanierung lässt sich trefflich streiten; Eure Rechtsanwälte werden sich freuen. Besser ist deshalb eine einvernehmliche Lösung, die dann schriftlich fixiert werden sollte.

Hoffentlich habt ihr eine Grundstücksrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Es könnte sein, dass der Nachbar auf Konfrontation geht und dann hilft nur ein Anwalt.

die kanalsanierung ist zumindest in bawü sache der versorgungsgesellschaft für wasser / abwasser und ist kostenlos . frag mal bei deinen stadtwerken nach .lg.

Kuno33  14.03.2013, 00:02

Im allgemeinen gilt das nicht mehr nach der Übergabestelle auf dem Grundstück. Ab da ist es neistens Privatsache.

opperator  14.03.2013, 02:25
@Kuno33

wenn der hauptsammler durch das privatgrundstück läuft , sieht es anders aus . hatte erst letzten herbst das glück ! :) -wie gesagt , gehe ich von bawü aus . sicher gelten in anderen bundesländern andere regeln .-lg.