Grundstück mnit Grünstreifen, gleicher Preis?
Hallo, wir wollen ein Grundstück von ca. 1000 qm kaufen. Am Ende des Grundstückes muss laut Bebauungsplan ein 5 Meter breiter Grünstreifen angelegt werden. Dieser Grünstreifen darf NICHT bebaut werden und sollte mit einer Hainbuche bepflanzt werden. Das wäre aufgrund der Grösse des Grundstückes für uns jetzt erstmal nicht das Problem, was ich mich jetzt nur Frage, die Grünfläche wird ca. 105 qm im gesamten betragen.
Muss ich für diese 105 qm den vollen Kaufpreis des Grundstückes bezahlen ?? Kann ich mir irgendwie nicht denken da es ja kein Bauland ist.
Für den Fall das es wirklich so ist das diese Fläche günstiger ist, was wäre dann der Preis für diesen Grünstreifen den man bezahlen muss.
Der Makler der dieses Grundstück vermarktet, erwähnt nichts von diesem Grünstreifen und gibt die volle Quadratmetergrösse des Grundstückes an und den Quadratmeterpreis.
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Hallo,
eigentlich kauft man ein Grundstück zu einem Gesamtpreis, der dem Verkäufer und dem Käufer zusagt. Natürlich kann man noch ein wenig handeln, auch um die "Nachteile" (wenn es denn welche sind) auszugleichen. Ganz sicher sollte man nicht den ersten Preis des Maklers akzeptieren, da dieser am meisten von einem hohen Kaufpreis profitiert. Also nicht auf dem qm-Preis schauen sondern auf den Gesamtpreis.
Es ist üblich, dass durch die Bauleitplanung die Bebaubarkeit von Grundstücken eingeschränkt wird. Grundstücksfreiflächen können entweder durch "nicht überbaubare Flkächen" oder als "Grünfläche" festgesetzt werden. Der Unterschied besteht darin, dsass die nicht überbaubaren Freiflächen bei der Ermittlung der Ausnutzungsziffern GFZ und GRZ angerechnet werden, die Grünflächen nicht; durch die Festsetzung einer Grünfläche wird also die Nutzfläche des Gebäudes eingeschränkt.
Ihr könnt deshalb versuchen, für die Grünfläche einen geringeren Kaufpreis zu erziehlen, da diese nicht zum "Bauland" gehört. Nicht überbaubare Grundstücksflächen gehören aber immer dazu.
Vielleicht ist es auch sinnvoll, für diese Grünfläche weniger Grundsteuer zu zahlen; das müsst Ihr aber mit dem Finanzamt aushandseln. Vielleicht lohnt die Höhe der Differenz den Aufwand auch nicht.
Ihr werdet Eigentümer des kompletten (!!) Grundstücks! Also müsst Ihr natürlich auch das komplette Grundstück bezahlen. Natürlich könnt Ihr versuchen, eine Preisminderung auszuhandeln, weil Ihr das Grundstück nicht komplett nutzen könnt. Doch das ist eine Sache, der Verhandelung mit dem Verkäufer!
Das ist doch vollkommen Wurscht; der Bebauungsplan gehört eben zum Grundstück.
Du kriegst auf ein Auto ja auch keinen Rabatt, weil du laut Vorschrift 8Liter Kofferraum für Verbandkasten und Warndreieck hergeben musst.