Gibt es in Berlin irgendwelche Vorgaben wie viel von Grundstücksfläche (in Prozent) man maximal pflastern darf?
Hintergrund: Wir bauen gerade in Berlin auf einem 525 qm großem Grundstück ein Einfamilienhaus und beginnen gerade unseren Stellplatz / Terasse / Gehwege etc. zu planen.
Danke Gruß Thomas
5 Antworten
Dafür ein Tipp:
Wenn Du zwar das Parken von Fahrzeugen genehmigt bekommst, aber nicht die versiegelte Fläche - oder wegen der Zahlung für die Regenwasserableitung auf den versiegelten Flächen Probleme hast, dann löse das Problem auf die Weise, wie die Feuerwehr-Aufstellflächen üblicherweise hergestellt werden.
Je nach gewünschtem Komfort für die Parkplätze (und je nach Baugrund) kannst Du Öko-Pflaster (teilversiegelt) verlegen lassen oder auch die fast komplett durchlässigen Kunststoff-Raster-Platten (oder sogar Paddock-Platten) verwenden.
Bei nichtbindigem Baugrund reichen diese Lösungen für Parkplätze aus.
ja, bspw. darf man den vorgarten nicht als parkplatz benutzen.. das bauamt deines bezirks informiert dich
wo kein kläger, da kein richter..
sowas sieht man/n bei uns auch (meinen bezirk will ich dir jetzt aber nicht hierher schreiben).. grundsätzlich dürfen bei uns aber die ersten 6 meter im vorgarten nicht bebaut werden.
wer das trotzdem macht, riskiert natürlich ne strafe und die auflage des rückbaus.. wenn dem bauamt das auffällt oder aber jmd. das bauamt mit der nase draufstösst...
das Bauamt sollte das wissen.
Das ist geregelt in dem Bebauungsplan, der für dein Grundstück gilt und in der Landesbauordnung.
Verbindlich kann das die Baubehörde sagen.
Es macht auch Sinn, das vorher abzuklären, sonst kann es dir passieren, dass du alles wieder zurück bauen musst.
Pflastern stellt eine Versiegelung von Flächen dar.
Deshalb könntest Du eventuell hier fündig werden:
Ist das Grundsätzlich so?
Meine Nachbarn haben nämlich genau das getan und stört mich schon ein wenig