Hausbau auf Grundstück meines Vaters?

4 Antworten

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Du gehst mit deinem Vater zum Notar und ihr beurkundet eine Schenkung im Zuge der vorweggenommenen Erbübertragung - sofern du Geschwister hast- am besten mitnehmen und auf den Pflichtteil verzichten lassen.

Sofern der Wert des Grundstück über 400.000 € liegt- fallen Schenkungssteuer an. Das Gutachten- kannst du dir sparen sofern dein Vater nicht unter gesetzlicher Betreuung steht. Orientier dich am Bodenrichtwert. Die Werte kannst du mit den Worten Bodenrichtwert +Geoportal oder Boris + Bundesland für viele Bundesländer online finden. Hier kannst du vom Wert (qm x BRW) noch zwischen 10 % bis 20 % Familienrabatt abziehen. Das wird dann der Wert der Urkunde.

Mit dem Wert suchst du dann einen Notarkostenrechner - und schon weißt du was dich der Vertrag in etwa kostet.

Grunderwerbsteuer- fällt in dem Fall keine an.

Dies sollte die günstigste Variante sein - sofern du geklärt hast, dass du von der Bank deine Bausumme bekommst. Die Grundschuld hierfür kannst du dann gleich mitbestellen, sofern dein Bauplan bereits genehmigt ist. Bereitstellung und Abfluss berücksichtigen.

Vater baut und finanziert, du mietest - kann höchstens für den Vater steuerlich interessant sein. Dann ist er mit allen Rechten und Pflichten der Eigentümer und haftet für den Kredit.

Da du bereits Eigentümer des Grundstückes bist - oder auch nicht? Beauftrage einen Architekten, der dir die Bausumme kalkuliert und sprich mit deiner Bank. Der Architekt plant dir auch auf einem fremden Grundstück. Baukosten mit 250.000 € - halte ich im Jahr 2022 für zu gering angesetzt.

die einzige Steuer die da in Betracht kommt ist Schenkungsteuer. Da gibt es aber einen Freibetrag von 400.000€ bei Schenkungen vom Elternteil. Der wird mit einem unbebauten Grundstück wahrscheinlich nicht überschritten. Und wenn es in den letzten 10 Jahren auch keine Schenkungen von ihm gab ist alles gut.

bleiben nur ein paar Gebühren fürs Grundbuch und Notarkosten

Denn wenn er es mir schenkt, müsste ich ja auch irgendeine Art von steuern zahlen, oder liege ich hier völlig falsch.

Kommt auf den Wert des Grundstücks an. Als Kind hast du einen Freibetrag von 400.000 € im Zuge der Erbschafts- /Schenkungsteuer. Ich weiß nicht wie groß bzw. vor allem wie wertvoll das Grundstück ist, doch sowas könnte durchaus drin sein, würde ich sagen.

Es auf seinen Namen zu bauen ist in meinen Augen tendentiell Problematisch. Es kann immer sein, dass sich die Beziehung verschlechtert oder er mit 85 eine 20 Jährige Heiratet und sein Testament in ihre Richtung ändert (das sind natürlich extreme Beispiele, aber du verstehst hoffentlich, was ich meine).

Abgesehen davon würde er dann ja natürlich auch die Miete versteuern müssen. Ansonsten... ich würde dir tatsächlich raten es so zu machen, wie angedacht. Grundstücke steigen im Wert mit der Zeit eher als dass sie fallen... die Frage hier ist halt eben, ob du jetzt das Grundstück geschenkt bekommst und dafür Schenkungsteuer zahlst oder ob Papa dann irgendwann stirbt, du dadurch das Haus erbst und dann darauf Erbschaftsteuer zahlst.

Edit: Ganz abgesehen davon; laut deinen Fragen HAST du bereits vor etwa 83 Tagen ein Grundstück von deinen Eltern geschenkt bekommen...

Akka2323  06.01.2022, 15:55

Tricksereien zahlen sich im Endeffekt nie aus.

Wenn das Grundstück unter 400k Wert ist, dann ist eine Schenkung der beste Weg.

Diese 400k kannst du dann als Sohn auch alle 10 Jahr nutzen (z.B. wenn dir dein Vater nochmal ein Grundstück odr ein Haus schenken möchte).

Die Schenkung kostet aber auch etwas.

Du musst den Wert von einem Gutachter bestimmen lassen.

Die Schenkung muss ein Notar bestätigen.

Die Kosten für die Grundbuchänderung.

lesterb42  08.01.2022, 15:47
Du musst den Wert von einem Gutachter bestimmen lassen.

Das ist falsch.

communicator9  08.01.2022, 16:04
@lesterb42

Man kann auch einfach den Verkehrswert vom Finanzamt festlegen lassen, ein Gutachten kann aber nie schaden, besonders wenn die Berechnung des Finanzamts angezweifelt wird.

lesterb42  08.01.2022, 16:09
@communicator9

Kann stimmt, ist aber kein muss. Bei unbebauten kommst du mit dem Bodenrichtwert in den meisten Fällen schon sehr weit. Das FA hat da auch nichts besseres.

communicator9  08.01.2022, 16:12
@lesterb42

Ja bei unbebautem Grundstück dürfte der ermittelte Wert keinen grossen Unterschied machen.

Ubistar 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 16:03

Wow, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das sind ja mal super Neuigkeiten.
Der wert sollte definitiv unter 400.000 liegen und weitere Schenkungen wird es in Zukunft nicht mehr geben - das ist ja wohl auch schon ein Geschenk des Himmels welches ich auch wirklich zu schätzen weiß und ihm niemals vergessen werde! 😃

communicator9  06.01.2022, 16:08
@Ubistar

Ich hab meiner Tochter vor einigen Jahren zur Hochzeit auch ein Einfamilienhaus geschenkt, da reichten die 400k aber nicht aus, deshalb weiss ich das mit dieser Grenze.