Gibt es Brandschutzauflagen zum Holz im Keller/Garage lagern?
hallo, was könnte eine brandversicherung dazu meinen:
ich habe vor (zuvor 3 jahre im freien gelagertes) gespaltenes brennholz im erdgeschoß einzulagern. die holzmenge wäre um die 25 ster.
es handelt sich um ein 3 geschoßiges einfamilienhaus (vorher war es eine scheune). das gesamte untere stockwerk beinhaltet lediglich heizung, werkstatt, sonstige lagerräumlichkeiten. die oberen stockwerke kann man durch 2 außentreppen erreichen. im haus gibt es keine treppe zum erdgeschoß, die geschoßdecken sind zum größten teil aus holz. das holz sitzt dann quasi in einer garage mit holztor, einem fenster und einer holztür, die an die werkstatt angrenzt.
ist das absolut verboten oder möglich, oder sogar ohne weiteres erlaubt?
wer was weiß, bitte antworten!!
Gruß Markus
2 Antworten
es geht, brauchst Brandschutztür und Feuerlöscher, die Wände gemauert
was würden all die Hackschnitzel Stückholz Heizer sagen, wenn es nicht erlaubt ist
Grundsätzlich ist eine Lagerung von Holz im Keller oder in einer Garage erlaubt. Jedoch müssen bestimmte bauliche Verkehrungen getroffen sein! Zwischen Keller und Treppenhaus muß bei Lagerung im Keller mindestens eine T30-Türe RD (rauchgasdicht) die Bereiche Keller : Treppenhaus abtrennen. Bei einer Garage bedarf es einer T90-Türe (RD) zwischen Treppenhaus / Aufenthaltsräume und der Garage. Wenn die Decken nicht feuerbeständig sind, ist durch nachträglichen Einbau von zugelassneen Brandschutzdecken nachzurüsten. Gleiches gilt für die Wände. Zuständig für die Beurteilung ist die Bauaufsichtsbehörde (BOB) der Gemeinde oder der Kreisverwaltung. Meine dringender Vorschlag: Frag bei der BOB nach, was in diesem Fall sein darf oder unterlassen werden muß.