Wie kriegt das Bafög Amt heraus ob ich mehr Geld habe als ich angegeben habe?

6 Antworten

Hallo,

ja, bekommen sie heraus. Durch den automatischen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern, Daten/Infos aus von allen Kreditinstituten (Kontenabrufverfahren nach KWG 24c zur Verhinderung von Betrug und Geldwäsche). Beim Verdachtsmoment können und dürfen (und tun sie auch) sie dich und deine Kontenbewegungen auch in der Vergangenheit prüfen.

Durch den automatischen Datenabgleich sehen sie ja schon anhand der gemeldeten Freistellungsbeträge, dass du mal mehr Geld hattest. Und dann können sie prüfen. Datenschutz ist noch nie so wichtig gewesen wie die Verhinderung von Betrug.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/

Und auch hier noch ein interessanter Artikel für dich: https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-betrug.html

Lovegerman 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 23:20

Das Geld wurde nur auf das Konto eingezahlt und wurde nicht als Gehalt überwiesen. Zinsen habe ich ebenfalls nicht eingenommen und das Kontoabrufverfahren von dem du sprichst, ist doch nur eine Methode um zu ermitteln ob auf meinem Namen Konten in Banken existieren und können ja nicht explizit die Kontostände einsehen oder?

Fortuna1234  01.07.2020, 23:32
@Lovegerman
Das Geld wurde nur auf das Konto eingezahlt und wurde nicht als Gehalt überwiesen.

Was möchtest du damit sagen? Vermögen ist Vermögen, muss ja kein Gehalt sein?!

Zinsen habe ich ebenfalls nicht eingenommen

Es geht ja um die Abgeltungssteuer. Du hast vermutlich noch keine Steuererklärung gemacht? Dann würde sich das für dich schnell erklären, wer was wie über dich weiß. ohne, dass du es ihnen mitteilst.

das Kontoabrufverfahren von dem du sprichst, ist doch nur eine Methode um zu ermitteln ob auf meinem Namen Konten in Banken existieren und können ja nicht explizit die Kontostände einsehen oder?

Ja, damit wird ihnen mitgeteilt wo du überall Konten hast. Die Kontostände können sie nicht einsehen. Müssen sie ja aber auch nicht. Wenn sie wegen des Abgleichs feststellen, dass du mal mehr Geld hattest, dann wirst DU ja um Stellungnahme gebeten. Erst wenn du nicht kooperierst, dann können sie auch die Kontostände einsehen.

Ich weiß nicht genau auf was du hinaus willst. Denkst du das noch nie Betrug feststellt wurde? Denkst du du bist schlauer als jeder andere Bafögempfänger vor dir in der gesamten Geschichte des Bafög und schlauer als die Gesetze und die Leute, die sich hauptberuflich mit der Verhinderung von Betrug beschäftigen?

Lovegerman 
Beitragsersteller
 02.07.2020, 00:21
@Fortuna1234

"Müssen sie ja aber auch nicht. Wenn sie wegen des Abgleichs feststellen, dass du mal mehr Geld hattest, dann wirst DU ja um Stellungnahme gebeten"

Das ist meine Frage.Wie können die im Laufe des Bwz. feststellen ob eine Einzahlung erfolgt ist. Dazu müssen sie doch meine Kontostände einsehen können.

Und laut meiner Recherche wird ein Verdacht erschöpft,wenn Zinsen über 100 Euro oder ein Freistellungsauftrag unterschrieben worden ist,was ja nicht der Fall ist..

Also erstmal, ohne Verdacht, wird garnichts geprüft. Das verstößt gegen den Schutz persönlicher Daten. Ohne einen Verdacht darf sich auch das Finanzamt nicht dein Konto ansehen. Dafür muß ein begründeter Antrag gestellt werden. Geht ganz fix, alles elektronisch.

Und nun sehen die, daß du 7000€ abgehoben hast. Vielleicht fragen sie dich warum. Dann solltest du einen plausiblen Grund haben.

Fortuna1234  02.07.2020, 00:21

Da kennst du dich aber wenig aus. Verhinderung von Betrug war und ist vorrangig vor Datenschutz. Nicht nur bei Bafög. Und einen Verdacht wird es bereits beim automatischen Datenabgleich geben.

BenniXYZ  02.07.2020, 00:24
@Fortuna1234

Nein, ohne Verdacht darf keine Kontoeinsicht erfolgen. Die Einsicht muß begründet sein.

Fortuna1234  02.07.2020, 00:24
@BenniXYZ

Das passiert durch den automatischen Datenabgleich.

BenniXYZ  02.07.2020, 00:30
@Fortuna1234

Naja und wenn da was nicht plausibel ist, wird nachgefragt. Ist doch alles richtig.

Ich finds irgendwie ziemlich frech, wie du so eine Chance, die leute die nicht so viel geld haben brauchen, so missbrauchen willst. Du kannst eben nicht so viel geld haben ind erwarten, dass dir der Deutsche staat ziemlich viel geld so schenkt, schließlich muss die Hälfte nicht zurückgezahlt werden.

Sowas ist echt unfair den leuten gegenüber, die das wirklich brauchen (und den steuerzahlen gegenüber)

Außerdem verlierst du den anspruch soweit ich weiß nicht vollkommen, sondern hast nur einen niedrigeren Anspruch

Lovegerman 
Beitragsersteller
 02.07.2020, 21:21

ist mir egal dann sollen die auch arbeiten gehen und nicht saufen gehen.Ich gehe arbeiten verdiene geld und bekomme weniger bafäg die faulen Bietrinker bekommen mehr bafög und gehen nicht arbeiten.Das ist ungerecht.

Dancingonmyown  02.07.2020, 21:34
@Lovegerman

Ungerechtigkeit bekämpft man nicht mit Ungerechtigkeit

Lovegerman 
Beitragsersteller
 02.07.2020, 22:43
@Dancingonmyown

Minus mal Minus ergibt? Genau PLUS

Dancingonmyown  02.07.2020, 22:54
@Lovegerman

Du solltest am besten gar nicht studieren mit so nem blödsinn im Kopf

Das Amt kann einen Abgleich mit den Finanzbehörden machen und prüft dabei auch zurückliegende Kontobewegungen. Es gibt viele Schmarotzer die sich für schlau halten wenn sie ihr Geld abheben und bar bunkern.

Lovegerman 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 22:24

Meine Kontoverläufe bzw. Kontostände können die doch nicht einsehen oder?

MAB82  01.07.2020, 22:25
@Lovegerman

Bei inländischen Konten können sie das ohne weiteres. Sowas wie das Bankgeheimnis ist aus Behördensicht schon lange vorbei.

Lovegerman 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 22:34
@MAB82 Obacht bei Zinseinkünften ab 100 Euro

Überschreiten die dem BAföG-Amt übermittelten tatsächlich in Anspruch genommenen Freibeträge der Leistungsempfänger eine bestimmte Toleranzschwelle, wird das BAföG-Amt Nachforschungen anstellen. Es wird in diesen Fällen Grund zu der Annahme sehen, dass bei Antragstellung leistungsminderndes Vermögen möglicherweise nicht angegeben wurde. Kennt das Amt erst die Höhe der erzielten Zinseinkünfte, ist der Rückschluss auf das den Ertrag abwerfende Kapital eine einfache Rechenoperation. Zeigt sich dabei schließlich, dass der anrechnungsfreie Betrag für den Auszubildenden in Höhe von 5.200-. Euro überschritten wird, können ernsthafte Probleme drohen, denn dann kann unter Umständen der Vorwurf des Leistungsmissbrauchs im Raum stehen.

https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/datenabgleich.html

Nur bei Zinsen ist die Rede..

schleudermaxe  01.07.2020, 22:34
@Lovegerman

Natürlich, haben sie bei mir sogar auf den Cent genau kontrolliert.

MAB82  01.07.2020, 22:38
@Lovegerman

Das mag auch ein Kriterium für einen Automatismus sein, aber nicht ausschließlich. Der Sachbearbeiter braucht nur ein bloßen Verdacht haben, weil man mit den falschen Klamotten dort aufgetaucht ist und schon wird geprüft.

Die lassen ins Konto schauen, so auch meine Erlebnisse.

Wird also nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Lovegerman 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 22:34

Quelle?Beweise?

schleudermaxe  01.07.2020, 22:35
@Lovegerman

Steht in meiner Antwort, meine Erlebnisse, eigene natürlich!

Lovegerman 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 22:36
@schleudermaxe

Kannst du das näher erläutern?

schleudermaxe  01.07.2020, 22:38
@Lovegerman

Auf BAföG gewartet, Konto war im Minus, Geldeingang in Höhe von 50 EUR, haben die gefunden und als Unterhalt verrechnet. BAföG gekürzt um diesen Betrag.

Frage mal einen Buchhalter nach einer sicheren Variante, den einen oder anderen EUR verschwinden zu lassen. Er wird keine finden.