Wann muss ein Alleinerbe den Wert des Grundstücks offenlegen?

3 Antworten

So wird es kommen! Ohne diesen gerichtlichen Zwang scheint der Erbe ja nicht handeln zu wollen.

Er ist verpflichtet, den Wert des Erbes feststellen zu lassen und er ist weiterhin verpflichtet, den Pfichtteilsberechtigten deren realen Anteil am Wert des Erbes  in Geld auszugleichen.

Wenn ihn kein anderer zwingen kann, ...

Beeilt Euch, die Ansprüche sind irgend wann verjährt.

Ein Pflichtteilergänzungsanspruch erwächst den Pflichtteilsberechtigten nur dann, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte an einen der Erbberechtigten verschenkt hat! 

Hat er das nicht und ist besagtes Grundstück erst im Zuge des Erbfalles an den Alleinerben gegangen, besteht dieser Ergänzungsanspruch nicht. Den weiteren Erbberechtigten steht lediglich der normale Pflichtteil zu.

Jetzt muss man wissen, wie dieses Alleinerbe im Testament genau formuliert ist! Wurde das Grundstück per Vermächtnis dem "Alleinerben" überlassen, erstreckt sich der Anspruch der anderen Erben NUR auf den sonstigen Nachlass. Da ein testamentarisches Vermächtnis soweit ich weiß nur auf Teile eines Vermögens erteilt werden kann, ist der nicht im Vermächtnis benannte Nachlass zwischen allen Erben aufzuteilen. Somit stünde allen vier Erben - auch dem Vermächtnisnehmer - je ein Viertel des restlichen Nachlasses zu. 

Wurde zusätzlich zum Vermächtnis, eine Enterbung der drei Miterben verfasst, steht diesen drei Miterben lediglich der Pflichtteil aus dem restlichen Nachlass zu. Der Vermächtnisnehmer und "Alleinerbe" muss dann den Wert des Grundstückes nicht ermitteln lassen, weil den drei Miterben aus diesem Wert kein Anspruch erwächst.

Wurde testamentarisch nur ein Erbe zum Alleinerben ernannt ohne Vermächtnis, dann erstreckt sich der Pflichtteilsanspruch der drei weiteren Erben auch auf den Grundbesitz.

Um überhaupt an den Nachlass zu kommen, müsste doch zumindest ein Erbschein beantragt worden sein , in dem die Aufteilung des Nachlasses von den Beteiligten zu Protokoll gegeben worden ist, oder? Ohne diesen Erbschein oder ein ganz eindeutiges Testament erfolgt z.b keine Eigentumsübertragung im Grundbuch.

Handelt es sich um eine Vermächtniserfüllung, dann muss eine notarielle Erbauseinandersetzung geführt werden, an der ALLE Erbberechtigten beteiligt sein sollten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung dürfte auch Deine Frage beantwortet werden.

Von alleine passiert da leider gar nichts..


DerSchopenhauer  02.06.2017, 08:52

Wurde das Grundstück per Vermächtnis dem "Alleinerben" überlassen, erstreckt sich der Anspruch der anderen Erben NUR auf den sonstigen Nachlass.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum:


Ein Vermächtnis darf nicht vom Nachlaßwert abgezogen werden, mit dem der Erblasser seinen Erben gegebenenfalls in dem Testament belastet hat. Seine Begründung hat dieses Abzugsverbot in der Tatsache, dass es dem Erblasser verwehrt sein soll, durch die Anordnung von Vermächtnissen in seinem Testament einen Pflichtteilsanspruch wirtschaftlich auszuhöhlen und zu entwerten.


Kann der Erbe ein vom Erblasser in seinem Testament ausgesetztes Vermächtnis schon nicht nutzen, um den Nachlasswert zu mindern, so verschafft ihm § 2318 BGB doch die Möglichkeit, den Vermächtnisnehmer wirtschaftlich an der Pflichtteilsschuld zu beteiligen.


Der Erbe muss zunächst einen Pflichtteilsanspruch erfüllen, bevor er ein Vermächtnis ausbezahlen darf. Im Zweifel geht der Vermächtnisnehmer bei einem unzulänglichen Nachlass leer aus.

Ob Vermächtnis oder Alleinerbe - es darf nicht abgezogen werden, um die Pflichtanteile zu ermitteln.

LaraLu69  02.06.2017, 09:09
@DerSchopenhauer

Okay, dann bin ich doch in Teilen einem Missverständnis aufgesessen, was aber beim Erbrecht auch nicht schwer ist! Dann muss der Vermächtnisnehmer im Zweifel den Vermâchtniswert zur Pflichtteilserfüllung heranziehen? Sehe ich das richtig? 

jaggeline 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 08:59

Aber wer ist denn dafür verantwortlich unseren Pflichtteil zu ermitteln? Dachte wir bekommen einfach 1/8 vom Grundstückswert und gut ist?

schelm1  02.06.2017, 09:52
@jaggeline

Wir sind 4 Kinder aber nur einer hat was geerbt. Ein Grundstück.

Konzentriet man sich auf den Kern der Frage, stehen viele der hier geäußerten Veremutungen hinten an!

Rein fragebezogen steht den übrigen Erben ein Plichtteilsanspruch zu, den der Grundstückserbe in Geld auszugleichen hat!

LaraLu69  02.06.2017, 10:01
@schelm1

Der Kern der Frage, ist hier leider genauso egal, wie der Rest, weil die Fragestellerin seit Monaten (unter anderem Account) immer wieder abgewandelte Fragen zum angeblichen Erbfall stellt, die sich auch noch inhaltlich (Anzahl der Erben, was wird vererbt, was wurde angeblich bereits veranlasst usw) widersprechen.

Was sie damit bezweckt, erschließt sich mir nicht - Antworten hat sie zur genüge erhalten, interessiert hat sie davon keine. 

Amüsant ist es allemal..... ;)