Verbot für Muttersprache bei Umgang mit Kind , ist rechtlich?

5 Antworten

Ja natürlich, wenn nicht sichergestellt ist, daß derjenige, der den Umgang begleitet, verstehen kann, was Ihr redet.

Es geht beim begleiteten Umgang ja auch darum, daß Kind nicht negativ zu beeinflussen oder irgendwelche "Fluchtpläne" zu schmieden. Und dann muß die Begleitung selbstverständlich zuhören können, um in solchen Situationen gleich eingreifen zu können.

Niemand benachteiligt Dich - der Richter macht seinen Job schon sehr gut!

Hallo. Hört sich alles etwas verzwickt an. Warum denkt man, dass du dein Kint ins Ausland enführst. Es besteht die Gefahr. Also muss du ja Andeutungen gemacht haben oder jemand anderes hat das behauptet. Ja, leider kann dann der Richter eine Sprache verbieten, weil der Lehrer und andere Personen vielleicht geheimnisse nicht verstehen. Aber dafür muss wirklich eine große Fluchtgefahr bestehen, wenn soetwas beschlossen wurde.

Aber wenn du zu Hause bist mit deinem Kind kannst du in deiner Muttersprache sprechen. Und auch da könntest du dein Kind einreden, dass ihr weg geht. Dein Kind mit 6 Jahren würde das unbewusst irgendwann seine Freunde erzählen. Das begreißt ein 6 Jähriges Kind nicht. Deshalb ist es auf der einen Seite Quatsch auf Grund der Fluchtgefahr. Das Kind lebt aber bei dir?

Und mit den Dokumenten, dann muss du einen Übersetzer mitnehmen, oder der Richter soll sich darum kümmern wenn er das so angeordnet hat. Das Dokument wird sicherlich auch wohl nicht in Deutsch geschrieben sein oder? Dann kann der Richter es ja nicht lesen. Dann muss er ein Übersezter bestellen, aber nicht auf deine Kosten. Hast du einen Anwalt? Wenn ja, frage da noch mal nach, ob man das anfechten kann. Denn wenn du wünscht, dass dein Kind 2 sprachig aufwächst, kann man das doch nicht verbieten auch nicht bei Fluchtgefahr.Willst du denn woanders hin? Wenn ja, würde ich das alles einreichen, sobald dein Problem vom Tisch ist. Oder hat der Vater auch das Sorgerecht, und hat ein Recht darauf das Kind zu sehen? Trotzdem darf man umziehen. Wir leben schhießlich im freien Land.Auch wenn du ins Ausland gehst, kann der Vater sein Kind dann eben in den Ferien sehen. Das kann man alles klären. Nur du hast zu wenig geschrieben. Ich kenne die Zusammenhänge nicht. Wer hat das Sorgerecht? Wohnt das Kind bei dir? Will der Vater das alleinige Sorgerecht? Willst du in dein Heimatland? Wenn man das weisst, kann man besser antworten LG: Paula - Paul

Dass du begleiteten Umgang mit deinem Kind hast, bedeutet ja, dass die Gefahr gesehen wird, dass du das Kind entführst. Nun könntest du ja in deiner Muttersprache mit dem Kind entsprechende Verabredungen treffen. Darum hat der Richter angeordnet, dass du mit dem Kind in der Sprache sprechen sollst, die die Begleitung vom Jugendamt auch versteht.

Ja der Richter kann es anordnen, das in einem Begleiteten Umgang auf Deutsch Gesprochen wird,wenn ein Gefahr Besteht das eine Gefährdung (Entführung) Absprache oder Manupulationen auf Muttersprache eine Gefahr fürs Kind darstellen könnten.

pandora12 
Beitragsersteller
 06.11.2010, 21:44

ja, ich habe gezeigt, aber bringst nichts.

pandora12 
Beitragsersteller
 06.11.2010, 21:52
@VanNelle

München

pandora12 
Beitragsersteller
 06.11.2010, 21:55
@VanNelle

Ich habe aus Eurospeicherparlament ein Dokument bekommen, dass Begleiterumgang MUSS in Muttersprache stattfinden, aber Richter hat trotz dem abgelehnt.

VanNelle  06.11.2010, 21:57
@pandora12

Ich mache Dir gleich ein Freundschaftsangebot, dass Du akzeptieren solltest. Ich kann Dir dann bei Deinem weiteren Vorgehen vielleicht helfen.

Tampres1  06.11.2010, 23:30
@pandora12

Ich würde da nicht versuchen, erstmal gegen den Richter vorzugehen,den sonst könnte es Passieren das er von dir ein Erziehungsfähigkeitstest, verlangt.In seinem Saal hat alleine nur der Richter zu Entscheiden.Solange er es überprüfen lässt bis zur Verhandlung wird deinerseits alles was du versuchst abgelehnt auch wenn du dagegen eine Beschwerde legen solltest.Nachdem du den Rechtskräftigen Beschluss hast,kannst du erst was dagegen tun.