Was hat es alles zu bedeuten mit Gutachten ?
Hallo guten Abend.bin bei hier. Hier meine Geschichte auf der ich hoffe mir einige Fragen zu beantworten. Wir haben immer direkt nach der Geburt unsere 2 Kinder in Obhut weg bekommen. Bis heute haben wir Anwalt.wir hatten von 2014 bis 2016 Juni keine familien Hilfe mehr gehabt bis wir die aufsichtspflicht verletzt haben dadurch fing letztes Jahr Spfh wieder an.dort wurden wir sofort im Gefährdung Bereich eingestuft da wir nicht alles umgesetzt hatten vom schutzplan.es wurde auch eine Mitteilung an das Amtsgericht getätigt mit Gefährdung Punkte,die wir aber beseitigt haben.wir haben auch Stellung nahme an das familien Gericht geschickt.im Gericht Termin sagte sogar der Richter das wir als Eltern auf der anderen Seite auch viel tun für unsere Kinder.wir haben 3 Kinder zuhause. Alter:7 Jahre,5 Jahre und jüngste ist 8 Monate alt.wir haben gemeinsames Sorgerecht.das Jugendamt machte eine Mitteilung das die Spfh nicht mehr angeblich ausreicht so das unsere Kinder stationär solange weg sollen bis wir mehr Kenntnis für Erziehung haben aber das wollten wir nicht.worauf dann ein Erziehung Gutachten das Jugendamt verlangt ,worauf der Richter u die Verfahren Pflegerin zustimmte.der Familie Gericht Beschluss lautet:liegt eine Erziehung Einschränkung vor und stellt diese eine kindeswohl Gefährdung Far und welche massnahmen sind erforderlich bei einer kindeswohl Gefährdung und ist eine Wiederherstellung der Erziehung durch öffentliche Hilfen möglich. Unsere Familie Helfer sind zur zt.zufrieden mit uns. Fertigen neuen Bericht an für's Jugendamt und Juni haben wir wieder Gespräch im Jugendamt was wir geschafft haben 2006 gab es in anderer Stadt ein Gutachten: erziehungsunfähig.
Meine Fragen: fliesst das alte Gutachten mit hinein,? Wie geht's nach dem Gutachten weiter wenn beendet ist? Die Familie Helfer sind zufrieden zur Zeit. Was ist mit dem Beschluss gemeint? Ich meine soll es heissen wenn keine Gefährdung dann soll geguckt werden ob öffentliche Hilfen möglich sind so das die 3 Kinder bei uns bleiben??Danke im voraus
1 Antwort
Anscheinend soll ein Gutachten angefertigt werden, das beurteilt,
1. ob eine Erziehungseinschränkung vorliegt
2. , wenn 1. zutrifft, ob diese Erziehungseinschränkung eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt
3. welche Maßnahmen bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung zu treffen wären
4. ob eine Wiederherstellung der (ihrer) Erziehungsfähigkeit durch öffentliche Hilfen (sprich Familienhilfe usw.) möglich wäre
.
Dieses Gutachten wird dann unter Anderem vom Familiengericht benutzt um eine Entscheidung über den Verbleib der Kinder und die zu treffenden Maßnahmen zu treffen.
Ok danke
Danke für die Antwort. Aber Familie Hilfe bekommen wir schon.laut Jugendamt reicht es nicht aus wonach eine Meldung ans Gericht ging aber jetzt arbeiten wir ja intensiv mit u die Helfer sind zufrieden
Ja, das ist mir schon bewusst. Es soll aber im Gutachten unter Anderem (hier 4.) geprüft werden, ob diese Maßnahmen (Familienhilfe usw.) überhaupt ausreichem bzw. brauchbar sind um die Erziehungsfähigkeit wiederherzustellen.