GGegenseitige Verzichtserklaerung fuer Mietwohnung,von Vermieter umd Mieter im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen und jetzt kommen doch Forderungen?

7 Antworten

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Ich denke ich bin komplett raus aus irgendwelchen Forderungen oder?

Das denke ich auch: Der VM hat fahrlässigerweise "unrenovierten, ansonsten aber besenreinen und geraeumten", nicht aber mängelfreien Zustand vereinbart und im Übrigen ausdrücklich auf "saemtliche wechselseitigen Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis" verzichtet.

G imager761

Brabax1980 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 13:22

Danke fuer die Antwort,die bestaerkt mich in meiner Meinung.

Bezüglich Kaution und des Guthabens aus der BK-Abrechnung sehe ich eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Mieters. Er hat m. M. nach deshalb einen Herausgabeanspruch für Beides wegen unangerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB.

Möglicherweis muss das ein Richter entscheiden. Zuvor wäre zu prüfen, ob sich finanziell ein Rechtsstreit überhaupt lohnt. Zumal nur eine NM als Sicherheit gezahlt wurde (wieviel?) Wäre denn aus der BK-Abrechnung überhaupt ein Guthaben zu erwarten?

Brabax1980 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 23:54

Danke fuer die Antwort, aber da es nach ueber 3 Mietjahren einige kleine Schaeden gibt,ueber welche ich ihn sogar vorher informierte, und bei der Nebenkostenabrechnung gab es erfahrungsgemaess keine Rueckzahlung. Ich bin absolut zufrieden,wenn ich vor jedwedigen Forderungen geschützt bin,weil ich nur 200,00€ Kaution einbuesse, sogar weniger als 1Kaltmiete. Weil er froh war die Wohnung zu vermieten,da er davor 2 Mieter hatte welche Mietschulden hatten. Und ich ueber 3 Jahre wie es sich gehoert immer meine Miete bezahlt habe. Aber jetzt hat er Probleme einen Nachmieter zu finden,und versucht vergeblich,wie ich nun bestaetigt bekommen habe, irgendwie noch Geld von mir zu bekommen. Gott sei Dank habe ich ihm den Vertrag vorgeschlagen, da ich schon geahnt hatte ,dass er seine Meinung schnell mal aendert.

albatros  18.01.2016, 02:11
@Brabax1980

Nun, da es dein Interesse ist, die Vereinbarung so wie sie schiftlich
dokumentiert ist, einzuhalten, gibt es dran nichts zu deuteln. Zu deinem
Nachteil kann sie nicht geändert werden. Du bist also raus. Keiner kann
dir was.

Damit ist doch alles klar. Gib das Dokument nicht aus der Hand, es ist Gold wert. Mache noch einige Kopien sicherheitshalber. Original sicher aufbewahren. Lehne seine Forderungen ab. Vertrag ist Vertrag und Verträge sind einzuhalten.

johnnymcmuff  17.01.2016, 11:33

Das der Mieter nichts machen muss ist klar, aber ob das ein behalten von Kaution  eventuellem NK-Guthaben rechtens ist, das sollte man prüfen lassen.

albatros  17.01.2016, 19:35
@johnnymcmuff

Dem stimme ich zu. Hab grad dazu in einer 2. Antwort (es sollte ein Kommentar sein) dazu ausgeführt. Lies dort bitte nach.

Brabax1980 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 13:36

Danke auch fuer deine Antwort, damit weiss ich nun, auch durch die restlichen Antworten hier noch bestaetigt, dass der Vertrag korrekt ist und ich nichts zu bezahlen brauche, abgesehen von der Kaution. Aber die wurde damals tiefer als normal ueblich,sprich 2-3 Kaltmieten, mit nur 1 Kaltmiete festgelegt. 

albatros  18.01.2016, 02:09
@Brabax1980

Nun, da es dein Interesse ist, die Vereinbarung so wie sie schiftlich dokumentiert ist, einzuhalten, gibt es dran nichts zu deuteln. Zu deinem Nachteil kann sie nicht geändert werden. Du bist also raus. Keiner kann dir was.

Zunächst mal sollte dich dieser Verzicht, wenn er tatsächlich so abgeschlossen wurde, vor etwaigen Forderungen durch den Vermieter schützen. Natürlich muss die Mietsache komplett zurückgegeben werden. Fehlen bestimmte Teile, wären diese nicht abgedeckt. Auf die Verrechnung von Mängeln hingegen wurde verzichtet. 

Was mir aber hier auffällt ist der Verzicht auf die Rückzahlung der Sicherheitsleistung. Hast du eine Kaution hinterlegt? Wenn ja, verzichtest du mit dieser Erklärung auf die Rückzahlung der Kaution. 

Nun weiss ich nicht, ob und wenn ja in welcher Höhe du eine Kaution geleistet hast, wenn aber eine Kaution hinterlegt wurde, wäre ein Verzicht hier wohl fatal. 

Verweise auf das Dokument und lehne sämtliche Forderungen bezügl. der Mietwohnung ab.

Brabax1980 
Beitragsersteller
 17.01.2016, 13:24

Danke fuer die Antwort, weil ich denke auch so, aber ich wollte wissen ob andere dies auch so sehen.