GEZ im Auslandsjahr?
Hallo,
Ich habe ein Stipendium für ein Jahr an einer Uni außerhalb von Deutschland bekommen.
Jetzt wär meine Frage: Da ich in der Zeit meinen Wohnsitz ja nicht in DE haben werde, muss ich doch eigentlich keine Rundfunkgebühren zahlen, oder? Die haben momentan einen Dauerauftrag von meinem Konto, wie kann ich dann denen mitteilen dass sie aufhören sollen?
Man sollte vielleicht noch dazusagen, dass ich momentan alleine lebe, das heißt dass der Beitrag "für die Wohnung" dann auch von keinen Mitbewohner übernommen werden würde, und dass ich in der EU bleibe.
Wär natürlich auch im Allgemeinen ganz gut zu wissen ob die Nummer die man von denen zugeteilt bekommen hat Personen-, Wohnungs- oder Person+Wohnungs-Bezoge ist.
Vielen Dank im voraus
Euer Anon
3 Antworten
Wenn du weiterhin eine Wohnung in Deutschland hast, damit auch deinen Wohnsitz, dann muß du weiter bezahlen. Meldes du deinen Wohnsitz im Ausland an kannst du die Meldebescheinigung nutzen dich von den Rundfunkgebühren bzw. die Wohnung ab zu melden. Formulare auf https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html Wohnung abmelden.
Wenn du deine Wohnung in Deutschland beibehältst und nicht untervermietest, musst du den Rundfunkbeitrag weiterzahlen. Dieser ist für jede Wohnung einmal zu entrichten. Zahlungspflichtig bist du als volljähriger Bewohner der Wohnung. Gibst du die Wohnung nicht auf, behältst du die Herrschafts- und Verfügungsgewalt über die Wohnung, da du ja jederzeit in sie zurückkehren kannst, z. B. in den Semesterferien. Damit bewohnst du sie rechtlich gesehen auch weiter.
Der neue Wohnsitz im Ausland würde dir nur dann helfen, wenn du dich gleichzeitig hier mit deinem Wohnsitz endgültig abmeldest. Das geht aber nicht, wenn du deine Wohnung hier weiterhin für dich vorhältst.
Vermietest du die Wohnung während deiner Abwesenheit unter, kannst du dich beim Beitragsservice abmelden. Dann muss der neue Mieter den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.
Die Beitragsnummer ist rein personenbezogen. Die behältst du im Prinzip dein Leben lang, in welcher Wohnung du auch wohnst und wie oft du auch umziehst.
du musst zahlen, solange du eine wohnung hier hast..
Ich habe die Wohnung ja nicht mehr hier, als ob ich ein Jahr lang Miete zahle ohne da zu Wohnen