GEZ im Auslandsjahr?

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Wenn du weiterhin eine Wohnung in Deutschland hast, damit auch deinen Wohnsitz, dann muß du weiter bezahlen. Meldes du deinen Wohnsitz im Ausland an kannst du die Meldebescheinigung nutzen dich von den Rundfunkgebühren bzw. die Wohnung ab zu melden. Formulare auf https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html Wohnung abmelden.

Wenn du deine Wohnung in Deutschland beibehältst und nicht untervermietest, musst du den Rundfunkbeitrag weiterzahlen. Dieser ist für jede Wohnung einmal zu entrichten. Zahlungspflichtig bist du als volljähriger Bewohner der Wohnung. Gibst du die Wohnung nicht auf, behältst du die Herrschafts- und Verfügungsgewalt über die Wohnung, da du ja jederzeit in sie zurückkehren kannst, z. B. in den Semesterferien. Damit bewohnst du sie rechtlich gesehen auch weiter.

Der neue Wohnsitz im Ausland würde dir nur dann helfen, wenn du dich gleichzeitig hier mit deinem Wohnsitz endgültig abmeldest. Das geht aber nicht, wenn du deine Wohnung hier weiterhin für dich vorhältst.

Vermietest du die Wohnung während deiner Abwesenheit unter, kannst du dich beim Beitragsservice abmelden. Dann muss der neue Mieter den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.

Die Beitragsnummer ist rein personenbezogen. Die behältst du im Prinzip dein Leben lang, in welcher Wohnung du auch wohnst und wie oft du auch umziehst.

www.rundfunkbeitrag.de

du musst zahlen, solange du eine wohnung hier hast..

pTuBAGnG 
Beitragsersteller
 07.02.2018, 09:21

Ich habe die Wohnung ja nicht mehr hier, als ob ich ein Jahr lang Miete zahle ohne da zu Wohnen