GEZ-Befreiung auch für Stipendiaten?
Hallo, es geht um jemanden, der studiert, eine eigene Wohnung hat und BAFÖG-berechtigt wäre. Aufgrund seiner guten Noten erhält er aber ein Stipendium. Nun ist die Frage, ob er auch als Stipendiat GEZ-befreit ist.
Auf der GEZ-Website ist bei Befreiungen vermerkt: "a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben . b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben. c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben." Ist mir nicht klar, ob damit auch Stipendiaten gemeint sind?
Für Antworten: danke im Voraus!
3 Antworten
Die Befreiung ist immer nur möglich, wenn einer der im Gesetz detailliert aufgeführten Sozialleistungsbescheide vorgelegt werden kann. Da ein Stipendium keine Sozialleistung ist, ist auch eine Befreiung nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass das Stipendium nicht höher ist als die BAföG-Leistung.
Nun, irgendwie ist die Gesetzeslage nicht vollständig klar. Würde bei einem Stipendium keine Befreiung möglich sein, obwohl es sogar nicht höher ist als die "BAföG-Leistung", wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Art. 3 I GG vorliegen. Es kann ja nicht sein, dass du mit einem Stipendium in BAföG-Höhe schlechter gestellt bist als jemand ohne Stipendium, der BAföG bezieht. Deshalb einfach mal mit der GEZ reden und dort nachfragen.
Einfach mal bei der GEZ anrufen,die geben dir da Infos.